


Zuschreibungen nach LiegTeilG; Auswirkungen auf bestehende Dienstbarkeiten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 67 Wörter, Seiten 22-22
20,00 €
inkl MwSt




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Die in § 25 Abs 2 LiegTeilG vorgesehene Ausdehnung der Wirksamkeit der Eintragung eines räumlich begrenzten Wegerechts auf den zugeschriebenen Teil bedeutet nur, dass auch dieser – wie das Grundstück, dem zugeschrieben wird – mit dem Wegerecht belastet ist. An der räumlichen Beschränkung des Wegerechts auf den näher beschriebenen Bereich ändert dies nichts, weil § 25 Abs 2 LiegTeilG keine Änderung des materiell-rechtlichen Inhalts der einverleibten Servitut normiert.
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- OGH, 19.08.2015, 3 Ob 94/15t
- § 25 LiegTeilG
- Zuschreibungen nach LiegTeilG
- Auswirkungen auf bestehende Dienstbarkeiten
- BBL-Slg 2016/27
- Baurecht
Die in § 25 Abs 2 LiegTeilG vorgesehene Ausdehnung der Wirksamkeit der Eintragung eines räumlich begrenzten Wegerechts auf den zugeschriebenen Teil bedeutet nur, dass auch dieser – wie das Grundstück, dem zugeschrieben wird – mit dem Wegerecht belastet ist. An der räumlichen Beschränkung des Wegerechts auf den näher beschriebenen Bereich ändert dies nichts, weil § 25 Abs 2 LiegTeilG keine Änderung des materiell-rechtlichen Inhalts der einverleibten Servitut normiert.
- OGH, 19.08.2015, 3 Ob 94/15t
- § 25 LiegTeilG
- Zuschreibungen nach LiegTeilG
- Auswirkungen auf bestehende Dienstbarkeiten
- BBL-Slg 2016/27
- Baurecht