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Vorvertragliche Aufklärungspflichten; Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung

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Die Übernahme eines laufenden risikoreichen Bauprojekts in einem besonders heiklen Stadium, in dem Folgeschäden unvermeidbar sind und Abgrenzungsschwierigkeiten zu neu auftretenden Schäden vorprogrammiert sind, stellt bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einen erheblichen Umstand im Sinn von § 16 Abs 1 VersVG dar, der dem Versicherer vor Vertragsschluss mitzuteilen ist. Die Verletzung dieser vorvertraglichen Aufklärungspflicht stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit führen kann. Der Einwand der Versicherungsnehmerin, sie sei davon ausgegangen, dass sie keine Haftung treffe, wenn sie nachweisen könne, dass sie ihre Arbeiten ordentlich ausgeführt habe, ändert daran nichts.

  • BBL-Slg 2016/36
  • § 16 Abs 1 VersVG
  • Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Baurecht
  • OGH, 02.09.2015, 7 Ob 131/15p
  • Vorvertragliche Aufklärungspflichten

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