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Übergang eines obligatorischen Nutzungsrechtes im Erbweg

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 19
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
43 Wörter, Seiten 27-27

20,00 €

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Ein obligatorisches Nutzungsrecht (an einem Erdkeller) geht auf den Erwerber der dienenden Sache entweder durch vertragliche Übernahme oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Ein schützenswertes Vertrauen auf das Nichtbestehen von Verpflichtungen gibt es in diesem Fall nicht.

  • § 497 ABGB
  • Übergang eines obligatorischen Nutzungsrechtes im Erbweg
  • BBL-Slg 2016/41
  • § 481 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 22.09.2015, 4 Ob 96/15v

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