


Baubeginn; Baugrube; Vorbereitungshandlungen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 35 Wörter, Seiten 10-10
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Bloße Vorbereitungshandlungen für die Ausführung des bewilligten Vorhabens (hier: Probeschlitze mit einer Tiefe von 40 bis 60 cm ohne Absicht der Fortführung der Arbeiten in absehbarer Zeit) stellen noch keinen Baubeginn dar.
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- Baubeginn
- § 24 Abs 1 nö BauO
- Vorbereitungshandlungen
- LVwG NÖ, 02.10.2015, LVwG-AV-623/001-2015
- § 26 Abs 1 nö BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/5
- Baugrube
Bloße Vorbereitungshandlungen für die Ausführung des bewilligten Vorhabens (hier: Probeschlitze mit einer Tiefe von 40 bis 60 cm ohne Absicht der Fortführung der Arbeiten in absehbarer Zeit) stellen noch keinen Baubeginn dar.
- Baubeginn
- § 24 Abs 1 nö BauO
- Vorbereitungshandlungen
- LVwG NÖ, 02.10.2015, LVwG-AV-623/001-2015
- § 26 Abs 1 nö BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/5
- Baugrube