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Definition „gewachsenes“ Gelände; Bebauungsplan

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Unter dem in einem Bebauungsplan verwendeten Begriff „gewachsenes Gelände“ ist – in Ermangelung einer Definition in der BauO, im BauTG und ROG – das im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes bestehende Geländeniveau zu subsumieren.

  • § 31 oö ROG
  • Definition „gewachsenes“ Gelände
  • BBL-Slg 2016/6
  • VwGH, 29.09.2015, Ra 2015/05/0039
  • Baurecht
  • Bebauungsplan

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