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Nebengebäude; äußeres Erscheinungsbild

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Ein Bauwerk ist ein Nebengebäude, wenn es nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine entsprechende bauliche Selbständigkeit aufweist und zwischen ihm und einem anderen Gebäude kein solcher baulicher und funktioneller Zusammenhang besteht, dass beide als eine Einheit betrachtet werden müssen.

  • BBL-Slg 2016/11
  • § 19 Z 3 stmk BauG
  • VwGH, 30.09.2015, Ro 2014/06/0031
  • äußeres Erscheinungsbild
  • § 4 Z 47 stmk BauG
  • Nebengebäude
  • § 20 Z 2 lit d stmk BauG
  • Baurecht

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