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Freizeitwohnsitz; Ferienwohnung; Verwaltungsübertretung; Dauerdelikt; Verjährung

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Bei der rechtwidrigen Verwendung eines Freizeitwohnsitzes handelt es sich um ein Dauerdelikt.

Ein Freizeitwohnsitz liegt vor, wenn die Wohnung unstrittig nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient und auch kein deutliches Übergewicht hinsichtlich der beruflichen Nutzung feststellbar ist.

  • Dauerdelikt
  • Ferienwohnung
  • Freizeitwohnsitz
  • VwGH, 30.09.2015, Ra 2014/06/0026
  • Verwaltungsübertretung
  • § 57 Abs 1 lit e vlbg RPlG
  • Verjährung
  • BBL-Slg 2016/18
  • § 31 VStG
  • Baurecht

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