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Flächenwidmung „Wohngebiet“; Bauwerk für Soziale Zwecke; Immissionschutz

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Die Betreuung (Pflege) obdachloser und/oder (ua alkohol-) kranker Menschen dient sozialen Zwecken und ist im Wohngebiet zulässig.

Durch die Anführung bestimmter Gebäudetypen hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er diese als nicht immissionsträchtig ansieht.

Die von einem solchen Betreuungsprojekt ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn als widmungskonform hinzunehmen.

  • Flächenwidmung „Wohngebiet“
  • Immissionschutz
  • Bauwerk für Soziale Zwecke
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2016/20
  • § 6 Abs 6 wr BauO
  • LVwG Wien, 05.10.2015, VGW-111/026/30281/2014-24

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