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Immobilien(allein)vermittlungsauftrag; fehlende zeitliche Begrenzung; Auslegung

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Der Alleinvermittlungsauftrag ist, wenn er ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen oder eine zu lange Frist vereinbart wurde, nicht unwirksam, sondern es gilt die unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach der Verkehrssitte und nach billigem Ermessen zu ermittelnde angemessene Zeitdauer.

  • OGH, 11.08.2015, 4 Ob 102/15a
  • Immobilien(allein)vermittlungsauftrag
  • Auslegung
  • BBL-Slg 2016/26
  • Baurecht
  • § 14 MaklerG
  • fehlende zeitliche Begrenzung

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