


Besitz von Suchtgift, Besitz eines psychotropen Stoffs; Erneuerungsantrag
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 596 Wörter, Seiten 159-160
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Im Suchtmittelstrafrecht gilt ein vom zivilrechtlichen Besitzbegriff abweichender, auf die – von der subjektiven Tatseite umfasste – tatsächliche Innehabung ohne Erfordernis eines Willens, „die Sache als die Seine zu behalten“, abstellender, autonom definierter Besitzbegriff.
-
- Schwaighofer, Klaus
-
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- § 28 Abs 1 SMG
- § 31 Abs 1 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 363a StPO
- OGH, 26.09.2012, 15 Os 94/12f
- JST-Slg 2014/28
Im Suchtmittelstrafrecht gilt ein vom zivilrechtlichen Besitzbegriff abweichender, auf die – von der subjektiven Tatseite umfasste – tatsächliche Innehabung ohne Erfordernis eines Willens, „die Sache als die Seine zu behalten“, abstellender, autonom definierter Besitzbegriff.
- Schwaighofer, Klaus
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- § 28 Abs 1 SMG
- § 31 Abs 1 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 363a StPO
- OGH, 26.09.2012, 15 Os 94/12f
- JST-Slg 2014/28