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Schwaighofer, Klaus

Besitz von Suchtgift, Besitz eines psychotropen Stoffs; Erneuerungsantrag

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Im Suchtmittelstrafrecht gilt ein vom zivilrechtlichen Besitzbegriff abweichender, auf die – von der subjektiven Tatseite umfasste – tatsächliche Innehabung ohne Erfordernis eines Willens, „die Sache als die Seine zu behalten“, abstellender, autonom definierter Besitzbegriff.

  • Schwaighofer, Klaus
  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • § 28 Abs 1 SMG
  • § 31 Abs 1 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 363a StPO
  • OGH, 26.09.2012, 15 Os 94/12f
  • JST-Slg 2014/28

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