Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Ein Kompetenzkonfliktverfahren ist unzulässig, solange es noch eine Revisionsmöglichkeit gibt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
1285 Wörter, Seiten 522-524

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Ein Kompetenzkonfliktverfahren ist unzulässig, solange es noch eine Revisionsmöglichkeit gibt in den Warenkorb legen

Solange die Frage der Zuständigkeit im Rahmen eines Revisionsverfahrens durch den VwGH bindend beurteilt werden kann oder beurteilt wurde, bedarf es keiner Entscheidung im Kompetenzverfahren. Neben förmlichen Entscheidungen der konkurrierenden Gerichte über ihre Zuständigkeit setzt ein zulässiger Antrag auf Entscheidung des Kompetenzkonfliktes nach Art 133 Abs 1 Z 3 B-VG somit auch voraus, dass diese Entscheidungen im Zeitpunkt der Antragstellung an den VwGH mit Revision vor dem VwGH nicht mehr bekämpft werden können, ein Revisionsverfahren gegen zumindest einen dieser Beschlüsse nicht (mehr) anhängig ist oder die Frage der Zuständigkeit in einem Revisionsverfahren nicht bereits abschließend bindend geklärt worden ist.

  • § 71 VwGG
  • Art 133 Abs 1 Z 3 B-VG
  • ZVG-Slg 2015/126
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 30.06.2015, Ko 2015/03/0002

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice