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Keine Strafbarkeit der Verkürzung bzw Hinterziehung der Parkgebühr innerhalb der Toleranzzeit

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Eine Verkürzung bzw Hinterziehung der Parkgebühr in Bezug auf Gemeinden, die de facto ein System der ex-post-Besorgung des Parkscheins eingeführt haben, ist erst dann strafbar, wenn jener Toleranzzeitraum, der dem Kfz-Lenker hierfür denklogisch gewährt werden muss, bereits verstrichen ist.

  • ZVG-Slg 2015/135
  • § 5 ParkGebV Linz
  • § 50 VwGVG
  • § 6 OöParkGebG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG OÖ, 19.06.2015, LVwG-400081/8/Gf/Mu
  • § 1 OöParkGebG
  • § 2 StVO

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