


Vorgangsweise des VwG bei Unzuständigkeit der belangten Behörde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1023 Wörter, Seiten 512-513
20,00 €
inkl MwSt




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War die belangte Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht zuständig, so hat das VwG nicht mit einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG, sondern mit einer ersatzlosen Aufhebung vorzugehen. Eine Aufhebung und Zurückverweisung belastet die Entscheidung des VwG mit Rechtswidrigkeit des Inhalts.
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- § 28 Abs 3 VwGVG
- VwGH, 26.02.2015, Ra 2014/22/0152
- ZVG-Slg 2015/120
- Verwaltungsverfahrensrecht
War die belangte Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht zuständig, so hat das VwG nicht mit einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG, sondern mit einer ersatzlosen Aufhebung vorzugehen. Eine Aufhebung und Zurückverweisung belastet die Entscheidung des VwG mit Rechtswidrigkeit des Inhalts.
- § 28 Abs 3 VwGVG
- VwGH, 26.02.2015, Ra 2014/22/0152
- ZVG-Slg 2015/120
- Verwaltungsverfahrensrecht