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Anzeigeverfahren; Rechtsmittelverfahren; Parteistellung

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Im Bauanzeigeverfahren kommt Nachbarn hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Bauanzeigeverfahrens eine beschränkte Parteistellung zu.

Erhebt ein Nachbar Bescheidbeschwerde beim LVwG, muss auch der Anzeigeleger dem Rechtsmittelverfahren als Verfahrenspartei beigezogen werden.

Das LVwG hat von Amts wegen für die Beiziehung der Parteien zu sorgen.

  • § 134 Abs 5 wr BauO
  • Parteistellung
  • Anzeigeverfahren
  • § 62 wr BauO
  • Rechtsmittelverfahren
  • VwGH, 06.02.2023, Ra 2021/05/0047
  • BBL-Slg 2023/125
  • Baurecht
  • § 134a Abs 1 wr BauO

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