Voraussetzungen für Realteilung an Bauerwartungsland
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 26
- Rechtsprechung, 114 Wörter
- Seiten 157 -157
- https://doi.org/10.33196/bbl202304015701
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Die Rechtsprechung zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Liegenschaft zur Festsetzung der Enteignungsentschädigung ist für die Bestimmung der Wertminderung im Teilungsverfahren heranzuziehen.
Ist eine im Flächenwidmungsplan landwirtschaftlich gewidmete und genutzte Liegenschaft im Entwicklungskonzept der Gemeinde aktuell und für die Zukunft als Bauerwartungsland ausgewiesen, so ist für die Ermittlung des Verkehrswerts einer zu teilenden Liegenschaft und der sich daraus möglicherweise ergebenden Wertminderung maßgebend, ob sich das Entwicklungspotential einer Liegenschaft im Bewertungszeitpunkt bereits auf den Marktpreis auswirkt.
Eine teilweise Realteilung, mit welcher einzelnen Miteigentümern wiederum Quoteneigentum zugewiesen wird, ist mit deren Einverständnis zulässig.
Die Naturalteilung einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft, die zu einer erschwerten Bewirtschaftung kleinerer Grundstücke führt, macht die Realteilung nicht untunlich.
- OGH, 31.01.2023, 5 Ob 151/22z
- § 2 Abs 1 LBG
- § 843 ABGB
- § 830 ABGB
- Voraussetzungen für Realteilung an Bauerwartungsland
- Baurecht
- BBL-Slg 2023/134
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