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Flächenwidmung „Baufläche-Betriebsgebiet Kategorie I – Besondere Fläche für Produktionsbetriebe“; Schule, Kinderbetreuungseinrichtung

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Im „Betriebsgebiet der Kategorie I“ ist ua die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, die „der Versorgung und den sozialen Bedürfnissen der in solchen Gebieten arbeitenden Bevölkerung dienen“.

Existiert auf den als „Betriebsgebiet der Kategorie I“ gewidmeten Grundstücken keine arbeitende Bevölkerung, weil dort sowie in der näheren Umgebung keine Betriebe bestehen, dann ist auf diesen Grundstücken die Errichtung einer privaten Schule sowie einer Kinderbetreuungseinrichtung unzulässig.

  • § 14 Abs 5 zweiter Satz vlbg RPlG 1996
  • BBL-Slg 2023/124
  • Baurecht
  • VwGH, 16.03.2023, Ro 2022/06/0022
  • Flächenwidmung „Baufläche-Betriebsgebiet Kategorie I – Besondere Fläche für Produktionsbetriebe“
  • Schule, Kinderbetreuungseinrichtung

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