Zum Hauptinhalt springen

Feststellung des rechtmäßigen Baubestandes; Zustimmung der Grund- bzw übrigen Miteigentümer

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

In einem Feststellungsverfahren zum rechtmäßigen Bestand von Gebäuden muss der Antragsteller die Zustimmung des Grund- bzw der übrigen Miteigentümer nicht nachweisen.

  • BBL-Slg 2023/113
  • § 49a oö BauO
  • Feststellung des rechtmäßigen Baubestandes
  • Baurecht
  • LVwG Oö, 12.04.2023, LVwG-153655/6/KHu
  • Zustimmung der Grund- bzw übrigen Miteigentümer

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!