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Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers

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Der Sicherstellungsanspruch gemäß § 1170b ABGB besteht trotz eines zwischen den Parteien vereinbarten Haftrücklasses. Solange der Werklohn nicht vollständig bezahlt ist, weil ein Teil davon aufgrund des Haftrücklasses zurückbehalten wird, besteht der Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers. Für die Sicherstellung reicht eine von einer gewöhnlichen GmbH gegebene Garantie nicht aus, weil deren Liquidität – anders als bei einer Bank, Versicherungsanstalt oder Gebietskörperschaft – nicht zu vermuten ist.

  • OGH, 15.03.2023, 3 Ob28/23y
  • § 1170b ABGB
  • BBL-Slg 2023/141
  • Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers
  • Baurecht

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