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Egglmeier-​Schmolke, Barbara

Wertsteigerung einer Liegenschaft zwischen Einräumung und Ausübung einer Option; Anfechtung wegen laesio enormis

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Wird ein Kaufvertrag in Ausübung einer Option geschlossen, dann ist der Zeitpunkt der Einräumung der Option durch den Verkürzten für die Beurteilung des Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen maßgebend.

Die Verjährungsfrist für die Anfechtung des im Optionsvertrag in Aussicht genommenen Hauptvertrags wegen laesio enormis läuft mit der objektiven Möglichkeit der Geltendmachung, also ab der Vereinbarung des Optionsrechts. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrags ist nicht relevant.

Die Ungewissheit, ob und wann der Optionsberechtigte sein Optionsrecht ausübt, hat auf den Beginn und Lauf der Verjährungsfrist keinen Einfluss.

Nach Fristablauf kann laesio enormis auch nicht mehr einredeweise geltend gemacht werden.

  • Egglmeier-Schmolke, Barbara
  • § 1487 ABGB
  • BBL-Slg 2023/145
  • Anfechtung wegen laesio enormis
  • § 934 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 28.03.2023, 4 Ob 217/21x
  • Wertsteigerung einer Liegenschaft zwischen Einräumung und Ausübung einer Option

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