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Vergleich über die Zustimmung zum Dachgeschoßausbau; keine Anfechtungsmöglichkeit wegen Wuchers

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Der Wert der Leistungen aus einem Vergleich ist unter anderem anhand des potentiellen Prozessrisikos und damit der Stichhaltigkeit der jeweiligen Rechtsstandpunkte zu bewerten.

Selbst wenn der Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zu einem Dachgeschoßausbau aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung unstrittig gegeben war, durch den Vergleich jedoch die sofortige Zustimmung erwirkt und dadurch eine Verzögerung des Bauvorhabens, welche zu einem finanziellen Schaden geführt hätte, vermieden wurde, liegt die für das Vorliegen von Wucher erforderliche objektive Äquivalenzstörung nicht vor.

  • § 879 Abs 2 Z 4 ABGB
  • § 1380 ABGB
  • OGH, 23.01.2023, 5 Ob 104/22p
  • keine Anfechtungsmöglichkeit wegen Wuchers
  • BBL-Slg 2023/126
  • Baurecht
  • Vergleich über die Zustimmung zum Dachgeschoßausbau

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