Zum Hauptinhalt springen

Bauplatzänderung; Abschreibung eines Grundstückes; Auszughaus; Forsthaus

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das in § 30 Abs 5 oö ROG 1994 normierte Verbot der Eröffnung einer eigenen Einlagezahl für Auszugshäuser ist nicht auch auf Forsthäuser anzuwenden.

Davon abgesehen kommt die Abschreibung des betreffenden Grundstückes jedoch nur in Betracht, wenn die – über § 30 Abs 5 oö ROG 1994 hinausgehende – Verwendung eines ehemaligen, nunmehr Wohnzwecken dienenden Forsthauses raumordnungsrechtlich zulässig ist, was die Erfüllung der in § 30 Abs 6 Oö ROG 1994 enthaltenen Voraussetzungen erfordert.

  • Forsthaus
  • BBL-Slg 2023/111
  • VwGH, 23.02.2023, Ro 2020/05/0010
  • § 6 oö ROG
  • Auszughaus
  • Abschreibung eines Grundstückes
  • § 30 Abs 5 oö ROG
  • Baurecht
  • Bauplatzänderung

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!