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Bauplatzerklärung; bauplatzerklärungsgleiche Baubewilligung; implizit determinierte Bebauungsgrundlagen; Bauhöhe

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Werden durch die wesentliche Änderung des Baubestandes (hier: Höhe) die implizit determinierten Bebauungsgrundlagen in einer bauplatzerklärungsgleichen Baubewilligung (hier: aus dem Jahr 1963) überschritten, ist hierfür eine Änderung der Bauplatzerklärung zwecks erstmaliger Festlegung oder Abänderung von geltenden Bebauungsgrundlagen erforderlich.

  • bauplatzerklärungsgleiche Baubewilligung
  • implizit determinierte Bebauungsgrundlagen
  • Bauplatzerklärung
  • § 12 Abs 3 sbg BGG
  • § 27 Abs 1 sbg BGG
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2023/115
  • Bauhöhe
  • LVwG Sbg, 27.02.2023, 405-3/1030/1/10-2023

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