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Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende Wohnbebauung; Geruchsbelästigung; negativer Immissionsschutz; Auflagen; technisch mögliche Maßnahmen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 26
- Rechtsprechung, 332 Wörter
- Seiten 146-146
- https://doi.org/10.33196/bbl202304014601
20,00 €
inkl MwStIm „gemischten Baugebiet“ ist die Errichtung von Wohngebäuden zulässig.
Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen darf bei einem widmungskonformen Bauvorhaben nicht zur Versagung der Baubewilligung führen.
Sind technische Maßnahmen beim Wohnbau des Bauwerbers nicht möglich, um die vom bereits bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Geruchsbelästigungen zu vermindern, hat die Baubehörde die Baubewilligung für ein an den Betrieb heranrückendes (Doppel-) Wohnhaus zu erteilen.
- BBL-Slg 2023/114
- § 5 Z 3 oö ROG
- § 31 Abs 5 oö BauO
- § 22 Abs 1 oö ROG
- Auflagen
- LVwG Oö, 26.04.2023, LVwG-153212/69/JS
- Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“
- Geruchsbelästigung
- Baurecht
- landwirtschaftlicher Betrieb
- technisch mögliche Maßnahmen
- negativer Immissionsschutz
- heranrückende Wohnbebauung
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