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Einfriedung; örtliches Entwicklungskonzept; Bebauungsregeln; Mindestabstand

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Die in „Bebauungsregeln“ festgelegten Mindestabstände sind im Bauverfahren verbindlich.

Gegen die Festlegung von Mindestabständen für schmale Straßen (hier: ohne einzelfallbezogene Ausnahmemöglichkeit) im örtlichen Raumordnungskonzept bestehen keine rechtlichen Bedenken.

  • örtliches Entwicklungskonzept
  • § 5 Abs 4 tir BauO
  • BBL-Slg 2023/121
  • Bebauungsregeln
  • Mindestabstand
  • Baurecht
  • VwGH, 31.01.2023, Ra 2022/06/0047
  • § 31 Abs 1 lit i tir ROG
  • Einfriedung

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