


Bebauungsplan der Aufbaustufe; Erstellungsfristen; Fristbeginn
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 402 Wörter, Seiten 147-148
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Die Fristen für die Erstellung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe können durch die Vorlage einer konkreten Bauabsicht erst dann in Gang gesetzt werden, wenn und sobald das Erfordernis einer Aufbaustufe im Bebauungsplan der Grundstufe festgelegt worden ist.
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- BBL-Slg 2023/116
- § 53 Abs 1 sbg ROG
- Fristbeginn
- Bebauungsplan der Aufbaustufe
- Baurecht
- LVwG Sbg, 28.02.2023, 405-3/1040/1/15-2023
- Erstellungsfristen
Die Fristen für die Erstellung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe können durch die Vorlage einer konkreten Bauabsicht erst dann in Gang gesetzt werden, wenn und sobald das Erfordernis einer Aufbaustufe im Bebauungsplan der Grundstufe festgelegt worden ist.
- BBL-Slg 2023/116
- § 53 Abs 1 sbg ROG
- Fristbeginn
- Bebauungsplan der Aufbaustufe
- Baurecht
- LVwG Sbg, 28.02.2023, 405-3/1040/1/15-2023
- Erstellungsfristen