


Wohnraumvermietung; Privatzimmervermietung; konsenswidrige Verwendungszweckänderung; Verwaltungsübertretung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 63 Wörter, Seiten 152-152
20,00 €
inkl MwSt




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Nach dem PrivatzimmervermietungsG genügt es nicht, dass sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet; vielmehr ist es erforderlich, dass die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.
Ist der Vermieter während der Vermietung seiner Wohnung abwesend und kommt es deshalb zu keiner Haushaltsführung, fehlt es auch am gesetzlich geforderten Wohnungsverband.
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- § 2 Abs 1 lit a PrivatzimmervermietungsG
- BBL-Slg 2023/123
- § 28 Abs 1 lit c tir BauO
- § 67 Abs 1 lit l tir BauO
- konsenswidrige Verwendungszweckänderung
- Verwaltungsübertretung
- Wohnraumvermietung
- Privatzimmervermietung
- Baurecht
- VwGH, 18.04.2023, Ra 2023/06/0042
Nach dem PrivatzimmervermietungsG genügt es nicht, dass sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet; vielmehr ist es erforderlich, dass die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.
Ist der Vermieter während der Vermietung seiner Wohnung abwesend und kommt es deshalb zu keiner Haushaltsführung, fehlt es auch am gesetzlich geforderten Wohnungsverband.
- § 2 Abs 1 lit a PrivatzimmervermietungsG
- BBL-Slg 2023/123
- § 28 Abs 1 lit c tir BauO
- § 67 Abs 1 lit l tir BauO
- konsenswidrige Verwendungszweckänderung
- Verwaltungsübertretung
- Wohnraumvermietung
- Privatzimmervermietung
- Baurecht
- VwGH, 18.04.2023, Ra 2023/06/0042