Im Zuge der Errichtung eines Bürogebäudes wurde dieses mit Raffstoreanlagen versehen. Aufgrund eines einige nach der Fertigstellung der Baut eingeholten Gutachtens wird offenkundig, dass die Leistung der Zweitbeklagten mangelhaft erbracht worden ist. Daraufhin begehrt die Klägerin Schadenersatz und Gewährleistung, doch ist hier eine etwaige Verjährung zu berücksichtigen.
NBL
Heft 1, Januar 2019, Band 2019
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- ISSN Online: 2413-8908
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