Eine Glaskuppel wurde bereits undicht errichtet, wobei es auch danach nicht möglich war, einen dauerhafter Dichtschluss herbeizuführen.
Sohin wurde ein Pultdach über Glaskuppel errichtet, um somit eine Dichtung herzustellen.
Daraufhin begehrte der Kläger die Kosten für die Planung und Errichtung des Pultdaches.