Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

NBL

Heft 5, November 2015, Band 2015

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2413-8908

20,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 28 - 33, Rechtsprechung

Das Vorliegen eines Dachgeschoßes im Sinn des § 13 Abs. 5 Stmk BauG 1995 ist in einem Fall, in dem eine innovative Dachform gewählt wurde, im Lichte einer am Zweck der Regelung (insbesondere im Hinblick auf die offensichtlich d...

Im gegenständlichen Fall verfügt das Bestandsgebäude über ein Flachdach. Dieses Flachdach soll abgetragen, die bestehende Brandmauer in weiten Bereichen gekürzt, in einem kleinen Bereich jedoch erhöht werden. Darauf soll eine Dachkonstruktion aufgesetzt werden. Gemäß den Einreichplänen entstehen an der Ostfassade zwei, westseitig drei neue Geschoße unter einer innovativen Dachform. Diese Dachform hält an der Ostseite die in § 13 Abs. 5 Stmk. BauG genannten Kriterien, nämlich eine Kniestockhöhe von maximal 1,25 m und eine Dachneigung von maximal 70 Grad, ein. An der Westseite hat das Dach eine geringere Dachneigung. An den Nord- und Südfassaden des Bauvorhabens sollen im Dachaufbau keine schrägen Dachflächen zur Ausführung gelangen, sondern senkrechte Fassaden mit vorgelagerten Balkonen.

Nach der Ausnahmebestimmung des § 13 Abs. 5 erster Spiegelstrich Stmk. BauG sind an der Traufenseite alle Dachgeschoße hinsichtlich der Abstandsberechnung nicht anzurechnen. Nach § 13 Abs. 5 zweiter Spiegelstrich Stmk. BauG sind an der Giebelseite das unterste Dachgeschoß von der Anrechnung ausgenommen.

Als Giebel bezeichnet man den senkrechten, meist dreieckigen Dachabschluss zwischen den geneigten Flächen des Daches. Das untere, waagrechte Ende einer geneigten Dachfläche ist die Traufenkante; das ist dort, wo normalerweise die Dachrinne hängt. Bei einem Satteldach stoßen zwei schräg gestellte Dachflächen am First zusammen; an den Unterseiten (Traufen) hängt die Dachrinne.

Fingiert man im gegenständlichen Bauvorhaben ein Satteldach, liegen die geneigten Dachflächen ost- und westseitig, während nord- und südseitig senkrechte Hausfassaden zur Ausführung kommen sollen. Die Ostfassade kann daher als Traufenseite beurteilt werden, weshalb beide Dachgeschoße nicht abstandsrelevant sind.

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €