Erfolgt die Einbringung und Anmerkung der Teilungsklage zu einem Zeitpunkt, zu dem am Anteil des Teilungsbeklagten bereits das Eigentum für einen Dritten vorgemerkt war, muss der Dritte nach Rechtfertigung seines Miteigentums das bereits existierende Teilungsurteil nicht gegen sich gelten lassen.
NBL
Heft 8, Mai 2017, Band 2017
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- ISSN Online: 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
S. 54 - 59, Rechtsprechung
Wirkung einer Anmerkung der Teilungsklage für den gerechtfertigten Miteigentümer
S. 54 - 54, Aktuell und Wissenswert
Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957
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