Eine trotz Räumung und Streuung auf einem allgemein benützbaren Parkplatz verbliebene Eisplatte begründet im vorliegenden Fall keine grobe Fahrlässigkeit.
NBL
Heft 7, April 2017, Band 2017
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- ISSN Online: 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
S. 46 - 46, Aktuell und Wissenswert
VfGH: Anrainerparken in Wien dient dem Interesse der Wohnbevölkerung
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