Bei ungehörigen Verhalten eines Mieters, welches durch einen anderen Mieter geradezu provoziert wird, steht dem Vermieter das Recht zu, entweder beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.



Heft 6, April 2019, Band 2019
NBL
Autor
eJournal-Heft
- ISSN Online:
- 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
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S. 27 - 28, Aktuelles und Wissenswertes
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S. 28 - 30, Rechtsprechung
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S. 28 - 28, Aktuelles und Wissenswertes