Kommt der Werkbesteller eines Bauwerks dem Verlangen des Werkunternehmers, eine Sicherstellung für den Werklohn zu geben nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend nach, so kann dieser die Erbringung seiner Leistung verweigern und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären. Der Werkunternehmer behält in diesem Fall seinen (eingeschränkten) Entgeltanspruch, weil die Verhinderung der Ausführung des Werks dem Besteller zuzurechnen ist.
NBL
Heft 17, November 2016, Band 2016
eJournal-Heft
- ISSN Online: 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
S. 101 - 102, Aktuell und Wissenswert
Serie Eigentümergemeinschaft: Die Nachforschungspflichten des Maklers
S. 102 - 107, Rechtsprechung
Zum Entgeltanspruch des Werkunternehmers eines Bauwerks bei unterlassener Sicherstellung des Werklohns
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