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Absicherung der Baustelle; Unfall; Haftung des Bauführers/Subunternehmers

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Der Bauführer haftet nur mehr für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden, wenn er die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle an einen Subunternehmer überträgt.

  • § 1295 ABGB
  • Unfall
  • Haftung des Bauführers/Subunternehmers
  • § 1297 ABGB
  • Absicherung der Baustelle
  • § 1296 ABGB
  • OGH, 21.04.2015, 3 Ob 53/15p
  • BBL-Slg 2015/200
  • Baurecht

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