


Absicherung der Baustelle; Unfall; Haftung des Bauführers/Subunternehmers
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 230 Wörter, Seiten 225-226
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Der Bauführer haftet nur mehr für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden, wenn er die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle an einen Subunternehmer überträgt.
-
- § 1295 ABGB
- Unfall
- Haftung des Bauführers/Subunternehmers
- § 1297 ABGB
- Absicherung der Baustelle
- § 1296 ABGB
- OGH, 21.04.2015, 3 Ob 53/15p
- BBL-Slg 2015/200
- Baurecht
Der Bauführer haftet nur mehr für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden, wenn er die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle an einen Subunternehmer überträgt.
- § 1295 ABGB
- Unfall
- Haftung des Bauführers/Subunternehmers
- § 1297 ABGB
- Absicherung der Baustelle
- § 1296 ABGB
- OGH, 21.04.2015, 3 Ob 53/15p
- BBL-Slg 2015/200
- Baurecht