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Statik; Tragfähigkeit des Untergrundes; Regenwasserversickerung; Niederschlagwässer; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Fragen der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes ebenso wie Fragen der Versickerung des Regenwassers bzw der Ableitung von Niederschlagswässern begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.

Beeinträchtigungen durch allfälliges Abrutschen des Geländes oder durch Oberflächenwässer können nicht als Immissionen (iSd § 134a Abs 1 lit e wr BauO) verstanden werden, weil sich dieses Nachbarrecht ausdrücklich nur auf Immissionen bezieht, die sich aus der widmungsgemäßen Benützung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ergeben.

  • Niederschlagwässer
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Statik
  • Tragfähigkeit des Untergrundes
  • Baurecht
  • § 134a Abs 1 wr BauO
  • Regenwasserversickerung
  • BBL-Slg 2015/191
  • VwGH, 23.06.2015, 2012/05/0197

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