


Sonderwidmung; Sonderfläche; Bebauungsplan; Baugrenzlinien; Begründung; Interessenabwägung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 348 Wörter, Seiten 215-215
20,00 €
inkl MwSt




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Die Festlegung von Baugrenzlinien, die die Bebaubarkeit einer eigens zum Zwecke der Bebauung erweiterten „Sonderfläche“ im Wesentlichen (wieder) verunmöglicht, ist ohne auf das konkrete Grundstück bezogene Begründung und Interessenabwägung rechtswidrig.
Der Umstand, dass der Grundstückseigentümer im Verfahren zur Erlassung des Ergänzenden Bebauungsplans keine Stellungnahme abgegeben hat, entbindet die Behörde von ihrer Verpflichtung zur Begründung und Interessenabwägung nicht.
-
- Begründung
- Sonderfläche
- Baugrenzlinien
- § 58 tir ROG
- Interessenabwägung
- BBL-Slg 2015/183
- § 59 Abs 3 tir ROG
- § 27 tir ROG
- § 54 tir ROG
- Baurecht
- Sonderwidmung
- Bebauungsplan
- VfGH, 18.06.2015, V 1/2015
Die Festlegung von Baugrenzlinien, die die Bebaubarkeit einer eigens zum Zwecke der Bebauung erweiterten „Sonderfläche“ im Wesentlichen (wieder) verunmöglicht, ist ohne auf das konkrete Grundstück bezogene Begründung und Interessenabwägung rechtswidrig.
Der Umstand, dass der Grundstückseigentümer im Verfahren zur Erlassung des Ergänzenden Bebauungsplans keine Stellungnahme abgegeben hat, entbindet die Behörde von ihrer Verpflichtung zur Begründung und Interessenabwägung nicht.
- Begründung
- Sonderfläche
- Baugrenzlinien
- § 58 tir ROG
- Interessenabwägung
- BBL-Slg 2015/183
- § 59 Abs 3 tir ROG
- § 27 tir ROG
- § 54 tir ROG
- Baurecht
- Sonderwidmung
- Bebauungsplan
- VfGH, 18.06.2015, V 1/2015