


Reitplatz; Geländeveränderung; bauliche Anlage; baubewilligungspflichtige Maßnahme
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 219 Wörter, Seiten 211-212
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Ein Reitplatz (hier: mit einer Fläche von 22 m x 60 m), bei dem die Humusschicht abgezogen sowie eine Schotter- und Sandschicht aufgebracht und eine bestehende Drainage saniert wird, ist baubewilligungspflichtig.
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- § 4 Z 13 stmk BauG
- Reitplatz
- § 19 Z 5 stmk BauG
- LVwG Stmk, 26.03.2015, LVwG 50.17-5569/2014
- Geländeveränderung
- baubewilligungspflichtige Maßnahme
- Baurecht
- BBL-Slg 2015/177
- bauliche Anlage
Ein Reitplatz (hier: mit einer Fläche von 22 m x 60 m), bei dem die Humusschicht abgezogen sowie eine Schotter- und Sandschicht aufgebracht und eine bestehende Drainage saniert wird, ist baubewilligungspflichtig.
- § 4 Z 13 stmk BauG
- Reitplatz
- § 19 Z 5 stmk BauG
- LVwG Stmk, 26.03.2015, LVwG 50.17-5569/2014
- Geländeveränderung
- baubewilligungspflichtige Maßnahme
- Baurecht
- BBL-Slg 2015/177
- bauliche Anlage