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Gebäudehöhe; bestehende Höhenlage; Geländeveränderung; Anschüttung; Grünland

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
51 Wörter, Seiten 210-210

20,00 €

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Die Veränderung der Höhenlage des Geländes (hier: durch Anschüttung) ist im „Grünland“ nicht bewilligungspflichtig.

Die bei der Berechnung der Gebäudehöhe ausschlaggebende „bestehende Höhenlage“ (iSd § 53 Abs 1 S 2 nö BauO) ist ohne Hinzurechnung einer früheren, auf Grund der vormaligen Grünlandwidmung nicht bewilligungspflichtigen Anschüttung zu ermitteln.

  • Anschüttung
  • LVwG NÖ, 14.07.2015, LVwG-AV-356/001-2014
  • bestehende Höhenlage
  • § 69 Abs 2 Z 17 nö BauO
  • Geländeveränderung
  • § 53 Abs 1 nö BauO
  • Baurecht
  • Gebäudehöhe
  • § 14 Z 8 nö BauO
  • § 67 nö BauO
  • BBL-Slg 2015/173
  • Grünland

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