


Gebäudehöhe; bestehende Höhenlage; Geländeveränderung; Anschüttung; Grünland
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 51 Wörter, Seiten 210-210
20,00 €
inkl MwSt




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Die Veränderung der Höhenlage des Geländes (hier: durch Anschüttung) ist im „Grünland“ nicht bewilligungspflichtig.
Die bei der Berechnung der Gebäudehöhe ausschlaggebende „bestehende Höhenlage“ (iSd § 53 Abs 1 S 2 nö BauO) ist ohne Hinzurechnung einer früheren, auf Grund der vormaligen Grünlandwidmung nicht bewilligungspflichtigen Anschüttung zu ermitteln.
-
- Anschüttung
- LVwG NÖ, 14.07.2015, LVwG-AV-356/001-2014
- bestehende Höhenlage
- § 69 Abs 2 Z 17 nö BauO
- Geländeveränderung
- § 53 Abs 1 nö BauO
- Baurecht
- Gebäudehöhe
- § 14 Z 8 nö BauO
- § 67 nö BauO
- BBL-Slg 2015/173
- Grünland
Die Veränderung der Höhenlage des Geländes (hier: durch Anschüttung) ist im „Grünland“ nicht bewilligungspflichtig.
Die bei der Berechnung der Gebäudehöhe ausschlaggebende „bestehende Höhenlage“ (iSd § 53 Abs 1 S 2 nö BauO) ist ohne Hinzurechnung einer früheren, auf Grund der vormaligen Grünlandwidmung nicht bewilligungspflichtigen Anschüttung zu ermitteln.
- Anschüttung
- LVwG NÖ, 14.07.2015, LVwG-AV-356/001-2014
- bestehende Höhenlage
- § 69 Abs 2 Z 17 nö BauO
- Geländeveränderung
- § 53 Abs 1 nö BauO
- Baurecht
- Gebäudehöhe
- § 14 Z 8 nö BauO
- § 67 nö BauO
- BBL-Slg 2015/173
- Grünland