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Baubewilligung; Bauausführung; Abweichungen; Bestandsplan

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Die Genehmigung eines Bestandsplanes (hier: als Teil der Fertigstellungsanzeige) stellt keine Baubewilligung dar und entfaltet auch nicht die Wirkung einer solchen.

  • § 128 wr BauO
  • Bestandsplan
  • Baubewilligung
  • § 73 Abs 3 wr BauO
  • BBL-Slg 2015/193
  • VwGH, 23.06.2015, 2013/05/0136
  • Abweichungen
  • Baurecht
  • Bauausführung
  • § 129 Abs 10 wr BauO

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