


Nichteinhaltung des gesetzlichen Bauwich; „unverhältnismäßige“ Verbesserung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 368 Wörter, Seiten 222-223
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Der vom Unternehmer zu leistende Aufwand ist dann unverhältnismäßig, wenn der Vorteil, den die Beseitigung des Mangels dem Besteller gewährt, gegen den für die Beseitigung erforderlichen Aufwand an Kosten und Arbeit so geringwertig ist, dass Vorteil und Aufwand im offensichtlichen Missverhältnis stehen.
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- BBL-Slg 2015/196
- OGH, 09.04.2015, 7 Ob 29/15p
- „unverhältnismäßige“ Verbesserung
- Nichteinhaltung des gesetzlichen Bauwich
- Baurecht
- § 932 ABGB
Der vom Unternehmer zu leistende Aufwand ist dann unverhältnismäßig, wenn der Vorteil, den die Beseitigung des Mangels dem Besteller gewährt, gegen den für die Beseitigung erforderlichen Aufwand an Kosten und Arbeit so geringwertig ist, dass Vorteil und Aufwand im offensichtlichen Missverhältnis stehen.
- BBL-Slg 2015/196
- OGH, 09.04.2015, 7 Ob 29/15p
- „unverhältnismäßige“ Verbesserung
- Nichteinhaltung des gesetzlichen Bauwich
- Baurecht
- § 932 ABGB