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Eigentumserwerb durch und Vereinbarung über Bauführung; Räumungsklage

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Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB aus.

Auch ein Miteigentümer allein ist berechtigt, die Räumungsklage zu erheben.

  • § 418 ABGB
  • OGH, 09.04.2015, 7 Ob 30/15k
  • § 833 ABGB
  • BBL-Slg 2015/197
  • § 523 ABGB
  • Räumungsklage
  • Baurecht
  • Eigentumserwerb durch und Vereinbarung über Bauführung

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