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Eignungskriterien; personelle Ausstattung; Mindestanforderungen; Subunternehmer; Nachweis; unbehebbarer Mangel; Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters

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Es handelt sich um einen unbehebbaren Mangel, dessen Behebung nach Angebotsöffnung zu einer Änderung der Wettbewerbsstellung des Bieters führen würde, wenn eine Mängelbehebung die Wettbewerbsstellung des Bieters gegenüber seinen Mitbietern materiell verbessern würde.

  • § 129 Abs 1 Z 2 BVergG
  • § 69 Z 1 BVergG
  • unbehebbarer Mangel
  • § 75 Abs 6 Z 6 BVergG
  • BBL-Slg 2015/220
  • § 108 Abs 1 Z 2 BVergG
  • Mindestanforderungen
  • Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters
  • personelle Ausstattung
  • Nachweis
  • Eignungskriterien
  • BVwG, 18.03.2015, W138 2100171-2
  • § 76 BVergG
  • Subunternehmer
  • Baurecht

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