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Bauwesen- bzw Bauleistungsversicherung; Deckungsumfang; Rettungspflicht

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Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz gegen die Beschädigung oder Zerstörung von Bauleistungen während des Herstellungsprozesses. Für den Bauunternehmer hat sie den Zweck, ihn davor zu schützen, dass er bei unvorhergesehenen Schäden eine bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung oder Teilleistung auf seine Kosten noch einmal erbringen muss, um einen Anspruch auf Vergütung zu haben und um ihm zumindest das Risiko eines aus dem Schaden hergeleiteten Regresses abzunehmen.

  • Bauwesen- bzw Bauleistungsversicherung
  • BBL-Slg 2015/198
  • Deckungsumfang
  • § 63 VersVG
  • Rettungspflicht
  • OGH, 09.04.2015, 7 Ob 196/14w
  • Baurecht
  • § 62 VersVG

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