Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hat eine Schriftenreihe zu den Forderungen des Refugee Protest Camp, zu den Forderungen der Geflüchteten und ihrer UnterstützerInnen ins Leben gerufen. Als menschenrechtliche Argumentationsgrundlage und Aufforderung an PolitikerInnen, in Verhandlungen mit den Protestierenden zu einer Verbesserung der Situation von Flüchtlingen in Österreich und Europa beizutragen. Das juridikum unterstützt diese Initiative und freut sich, ausgewählte Beiträge aus dieser Initiative (in leicht abgeänderter Form) veröffentlichen zu dürfen.
- ISSN Online: 2309-7477
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Inhalt der Ausgabe
S. 409 - 411, merk.würdig
Telefonauskünfte zur vermuteten Unmöglichkeit von Barrierefreiheit
S. 424 - 431, recht & gesellschaft
Von der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz zu einem Weltgerichtshof für Menschenrechte
S. 432 - 441, recht & gesellschaft
Der Menschenrechtsrat zwischen Universalität und Gleichbehandlung und Politisierung und Selektivität
S. 442 - 452, recht & gesellschaft
A Retrospective on the Continuing, Indefinite Detention of Muslim Men and Boys at Guantánamo Bay
S. 453 - 463, recht & gesellschaft
Verlangt das Gesetz der bürgerlichen Sicherheit die Einschränkung der politischen Freiheiten?
S. 464 - 474, debatte refugee protest
Zugang zu adäquater Grundversorgung für Asylsuchende aus menschenrechtlicher Perspektive
S. 478 - 487, Thema: Jurist_innen
In der Schreckstarre – Habitus-Training im rechtswissenschaftlichen Studium
„Die großen Zweifler an der Wissenschaft und dem Werte des Rechts, ein Tolstoi, ein Daumier, ein Anatole France, sind für den werdenden Juristen unschätzbare Mahner zur Selbstbesinnung. Denn ein guter Jurist kann nur der werden, der mit schlechtem Gewissen Jurist ist.“
Gustav Radbruch
Vor knapp 70 Jahren, am 13.8.1947, wurden in Österreich die ersten Frauen zu Richterinnen ernannt. Frauen im richterlichen Amt waren damals Ausnahmeerscheinungen und blieben es auch in den folgenden Jahrzehnten. Seit den späten 1970er Jahren nimmt der Anteil von Frauen in der Rechtsprechung jedoch stetig zu. Heute liegt der Frauenanteil unter den Richter_innen bei nahezu 54%, unter den Richteramtsanwärter_innen bei fast 68%. Diese bemerkenswerte Entwicklung, die in der Forschung bis in jüngste Vergangenheit kaum Aufmerksamkeit fand, ist Anlass für die folgende Untersuchung.
S. 506 - 513, Thema: Jurist_innen
In Anzug und Krawatte – Geschlechterverhältnisse in der juristischen Praxis
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