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Heft 3, September 2019, Band 2019

JURIDIKUM

Autor

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7477

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Inhalt der Ausgabe

  • Aus dem Sommerloch pfeifen

    S. 301 - 302, vor.satz

    Maria Sagmeister / Valerie Purth
  • No Lessons from the Intersexed?

    S. 305 - 307, merk.würdig

    Nina Eckstein

    Rezension zu: Elisabeth Greif (Hrsg), No Lessons from the Intersexed? Anerkennung und Schutz intergeschlechtlicher Menschen durch Recht, Linz 2019, Linzer Schriften zu Gender und Recht herausgegeben von Ursula Flossmann/Silvia Ulrich/Karin Neuwirth/Elisabeth Greif, Bd 62, 246 Seiten, ISBN 978-3-99062-493-7

  • Die Macht des Völkerrechts in den Internationalen Beziehungen

    S. 308 - 311, merk.würdig

    Gabriel M. Lentner

    Rezension zu: Ian Hurd, How to Do Things with International Law, Princeton University Press 2017, 200 Seiten, ISBN 9780691170114.

  • Zeitgeist: Interdisziplinäre Rechtsforschung

    S. 312 - 314, merk.würdig

    Petra Sußner

    Rezension zu: Christian Boulanger/Julika Rosenstock/Tobias Singelnstein (Hrsg), Interdisziplinäre Rechtsforschung. Eine Einführung in die geistes- und sozialwissenschaftliche Befassung mit dem Recht und seiner Praxis, Wiesbaden 2019, 316 Seiten, https://doi.org/10.1007/978-3-658-21990-1

  • Autoritäres vs Liberales Europa

    S. 315 - 317, merk.würdig

    Maximilian Engel

    Am 8.3.2019 fand die 2. Tagung junger Europarechtler*innen zum Thema „Autoritäres vs Liberales Europa" am Wiener Juridicum statt. Wie bereits im Jahr zuvor konzipierten die Assistent*innen für Europarecht der Universität Wien auch die 2. Tagung als interdisziplinäre europarechtliche Plattform, die wechselseitige Einblicke in unterschiedliche Disziplinen ermöglichte. In vier Panels präsentierten vierzehn Rechtswissenschaftler*innen ihre Zugänge zum Generalthema. Bereits am Vorabend fand als Eröffnung ein Kamingespräch mit EuGH-Richterin Maria Berger und EuG-Richter Viktor Kreuschitz statt.

  • Die Durchsetzung des Anspruches auf Grundversorgung

    S. 318 - 321, merk.würdig

    Linda Greuter

    Am 20.12.2018 fällte der Verwaltungsgerichtshof ein weitreichendes Erkenntnis betreffend die Versorgung von Asylsuchenden (Ra 2018/21/0154). Bezugnehmend auf einen Fall aus dem Jahr 2015, indem einer Asylwerberin Grundversorgungsleistungen durch das Land oö faktisch vorenthalten wurden, setzte sich der VwGH mit dem unionsrechtlich verbürgten Anspruch auf Versorgung auseinander. Die Verwaltung hat, den Mindestnormen der Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) folgend, Asylsuchenden Grundversorgungsleistungen so lange zu gewähren, bis über die Einschränkung oder Entzug derselben bescheidmäßig entschieden wurde. Werden die Sachleistungen faktisch vorenthalten oder mangelhaft erbracht, entsteht ein Geldersatzanspruch, welcher auf dem Antragsweg durchzusetzen ist. Aus Sicht der asylsuchenden Person ist es für den Rechtsschutz entscheidend, dass der Anspruch wirksam geltend gemacht werden kann. In Fällen der Grundversorgung ist eine zügige Entscheidung im Lichte des Art 47 GRC geboten, da ein rechtswidriger Entzug der Leistungen ohne entziehenden Bescheid zusätzlich zum Geldersatzanspruch zu Amtshaftung führen kann.

  • Ausgewählte Rechtsprobleme des BVT-Untersuchungsausschusses

    S. 322 - 325, merk.würdig

    Thomas Tauchner / Stephanie Krisper

    Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse wurde 2014 wesentlich reformiert. Seitdem ist es auch einer qualifizierten Minderheit im Nationalrat möglich, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Diese zweifelsohne als Meilenstein zu bezeichnende Reform vermag aber nicht über so manche Defizite hinwegtäuschen, an welchen eine tatsächlich effektive parlamentarische Kontrolle scheitert. Dieser Text versucht in aller Kürze, einige Punkte aus Sicht einer weniger mandatsstarken Oppositionskraft im BVT-Untersuchungsausschuss zu beleuchten und damit einige Kritikpunkte und Schwierigkeiten zu erörtern, welche einer vollumfänglichen Kontrolle nach wie vor im Weg stehen.

  • Der Einfluss von #MeToo auf M&A-Deals

    S. 326 - 335, recht & gesellschaft

    Yara Hofbauer / Agnes Balthasar-Wach
  • Unter Generalverdacht

    S. 336 - 346, recht & gesellschaft

    Herbert Weißensteiner
  • EGMR vs EuGH

    S. 347 - 357, recht & gesellschaft

    Micha Kriebernegg

    Im folgenden Artikel soll ein Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Spruchpraxen der beiden europäischen Höchstgerichte zum Recht auf Familienzusammenführung (FZ) nach der FamilienzusammenführungsRL (RL 2003/86/EG) und Artikel 8 EMRK gegeben werden. Insbesondere soll dargestellt werden, dass der EGMR ein einzelfallbezogenes, individuelles Recht auf FZ erst aus Art 8 EMRK abgeleitet hat. Im Gegensatz dazu garantiert der EuGH die FZ als subjektives Recht. Beide Höchstgerichte rücken die sogenannte „Kernfamilie“ in den Mittelpunkt und kommen Flüchtlingen (bzw subsidiär Schutzberechtigten) aufgrund ihrer „Verletzlichkeit“ gewisse Privilegien zu. Gemeinsam ist beiden Höchstgerichten, dass die Dauer des Aufenthalts und die familiäre, kulturelle bzw soziale Bindungen zum Herkunftsland auschlaggebend für eine FZ sind. Letztlich wird der Frage nachgegangen welches FZ Verfahren für Betroffene günstiger ist und soll ein kurzer rechtspolitischer Ausblick über die weitere Entwicklung der hier behandelten FZ gegeben werden.

  • Lieber ohne?!

    S. 358 - 369, recht & gesellschaft

    Alina-Michelle Seiler / Esther Ayasch

    In Österreich müssen sich Sexdienstleister_innen regelmäßigen Untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen (STIs) unterziehen, um legal in der Sexarbeit tätig zu sein. Die Ursprünge der Zwangsuntersuchungen liegen im 19. Jahrhundert, als man Prostituierten die Schuld an der Verbreitung von Syphilis gab. Aktuell ist die Pflichtuntersuchung in der Verordnung der Gesundheitsministerin über „Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen”, welche auf Grundlage von § 11 Abs 2 GeschlechtskrankheitenG 1945 erlassen wurde, sowie in § 5 AidsG 1993 normiert.

    Insbesondere in den letzten Jahren wurde der menschenverachtende Charakter der Untersuchungen und die aus medizinischer Sicht fehlende Notwendigkeit kritisiert. Dies wird durch diverse Studien bestärkt, die aufzeigen, dass Zwangskontrollen zur Marginalisierung der Sexarbeit beitragen und sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken können. Präventive Angebote für die Allgemeinheit in Bezug auf STIs gibt es in Österreich kaum. Auch das für die Gesamtbevölkerung geltende GeschlechtskrankheitenG steht in der Kritik, da es inhaltlich seit 1945 nicht novelliert wurde. Die erfassten STIs entsprechen nicht den gängigsten Infektionen und neue Behandlungsmöglichkeiten wurden vom Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigt. Die steigenden Infektionszahlen und immer häufiger aufkommenden Antibiotikaresistenzen fordern dringend eine Reform der geltenden Normen und ein Umdenken im Bereich der Prävention. Ob in einem neuen System der STI Prävention und Bekämpfung Pflichtuntersuchungen für Sexdienstleister_innen einen Platz haben, ist zu bezweifeln.

  • Vorwort der Gastherausgeber_innen

    S. 370 - 372, thema: Polizei

    Philipp Hense-Lintschnig / Antonia Wagner / Angelika Adensamer
  • Polizei und Gewalt

    S. 373 - 383, thema: Polizei

    Aldo Legnaro / Andrea Kretschmann

    Der Aufsatz gibt einen Überblick zu den unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen gegenüber der Polizei und ihrer Gewaltlizenz. Diese Positionen werden nach den Facetten autoritärer, progressiver, kontingenter und anarchistischer Grundausrichtung dargestellt, was jeweils völlig unterschiedliche Einschätzungen der Bedeutung von Polizei und der Legitimation von Gewaltanwendung mit sich bringt.

  • Rechtskritik und Abolitionismus

    S. 384 - 395, thema: Polizei

    Daniel Loick

    In den letzten Jahrzehnten ist es innerhalb der kritischen Theoriebildung zu einer stärkeren Auseinandersetzung mit Fragen des Rechts und des Staates gekommen. Beeinflusst zum einen durch die lange Tradition des Prison Abolitionism, zum anderen durch den radikalen Aktivismus der Black Lives Matter-Bewegung ist zugleich auch innerhalb sozialer Bewegungen eine intensive Auseinandersetzung mit den drastischen Effekten staatlich sanktionierender Gewalt zu beobachten. Dieser Text will eine Brücke zwischen der philosophischen und der aktivistischen Theoriebildung schlagen. Zunächst werden knapp die allgemeinen Konturen einer kritischen Theorie des Rechts und insbesondere der Kritik am Rechtszwang rekonstruiert. Danach wird der abolitionistische Aktivismus anhand eines paradigmatischen Beispiels vorgestellt, nämlich der polizeikritischen Rechtstheorie und -praxis der US-amerikanischen Black Panthers. Abschließend werden beide Stränge zusammengeführt und diskutiert, welche Konsequenzen aus den aktivistischen Erfahrungen für eine zeitgenössische Rechtskritik zu ziehen sind.

  • Effektiver Rechtsschutz gegen polizeiliches Handeln

    S. 396 - 407, thema: Polizei

    Emanuel Matti

    Die Abwehr von Gefahren durch polizeiliches Handeln ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Entsprechende staatliche Schutzpflichten können durch Einzelne mitunter sogar grundrechtlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber muss aber gleichzeitig rechtsstaatlichen Anforderungen an die effektive Überprüfbarkeit von polizeilichem Handeln nachkommen. Dies setzt die Schaffung eines Rechtsschutzsystems voraus, dem ein Mindestmaß an faktischer Wirksamkeit zukommt und das multipolare Interessenspositionen berücksichtigt. Wie mit Blick auf den generellen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei erkennungsdienstlicher Behandlung nach dem SPG und die behördliche Ermessensentscheidung zur Erlassung von Mandatsbescheiden gezeigt werden kann, gelingt es dem Gesetzgeber nicht immer diese verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen.

  • „Darf ich Polizist_innen fotografieren?“

    S. 408 - 418, thema: Polizei

    Elisabeth Rieß

    Die Frage, ob der gesetzlich verankerte Bildnisschutz nach Urheberrechtsgesetz und Datenschutzgesetz auch für Polizist_innen greift, ist im Zuge einer Interessenabwägung zu klären. Abzuwägen sind hierbei die Veröffentlichungsinteressen auf der einen Seite gegen den bildlichen Persönlichkeitsschutz der abgebildeten Person auf der anderen Seite. Zentral sind die Bewertungen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung im Gegenspiel zum Grundrecht auf Privatsphäre. In Bezug auf Exekutivbeamt_innen ist hierbei zu veranschlagen, dass dem Recht auf freie Meinungsäußerung bei der Kritik staatlichen Handelns, die bspw durch eine bildliche Darstellung von Amtshandlungen erfolgt, besonderes Gewicht zukommt. In der Funktion als Polizist bzw Polizistin als verlängerter Arm des Staates hat man jedoch ebenso Anspruch auf Schutz der Persönlichkeit und der Beachtung einiger Sonderinteressen auf Grund dieser konkreten Berufsausübung. Diese können unter Umständen etwaigen Veröffentlichungsvorhaben entgegenstehen.

  • Ich weiß, was du nächsten Sommer getan haben wirst

    S. 419 - 431, thema: Polizei

    Lukas Daniel Klausner / Angelika Adensamer
  • Ein rechenschaftsfreundliches Selbstverständnis für die Polizei

    S. 432 - 437, thema: Polizei

    Philipp Sonderegger

    Dem innerstaatlichen Gewaltmonopol der Polizei steht der Bedarf nach öffentlicher Kontrolle gegenüber. Wirksame externe Kontrolle umfasst staatliche, mediale, zivilgesellschaftliche und internationale Instanzen. In der liberalen angloamerikanischen Verwaltungstradition anerkennt die Polizei das Gewaltmonopol als Risikofaktor für Menschenrechtsverletzungen und bekennt sich umfassend zur Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns. Ein derartiges rechenschaftsfreundliches Selbstverständnis ist in der österreichischen Polizei nicht ausreichend vorhanden. Das zeigen Erfahrungen des zivilgesellschaftlichen Polizei-Monitorings sowie jüngste Initiativen der (politischen) Polizeiführung, welche die Nachvollziehbarkeit exekutiven Handelns weiter einzuschränken drohen.

  • HeForShe

    S. 438 - 440, nach.satz

    Birthe Carolina Dorn

    HeForShe ist eine Solidaritätsbewegung der Vereinten Nationen. Im Rahmen dieser Bewegung setzen sich zivilgesellschaftliche Organisationen – zum Beispiel die Nationalkomitees von UN Women – für Geschlechtergerechtigkeit ein und haben dafür verschiedene Strategien entwickelt. Ein populäres Format, die sogenannten Barbershop-Tools, werden in diesem Beitrag vorgestellt.

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