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JURIDIKUM

Heft 1, März 2018, Band 2018

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7477

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Inhalt der Ausgabe

S. 5 - 7, merk.würdig

Sebastian M. Spitra / Melinda N. Franzke

Recht engagiert

Wird man nach typischen Rechtsberufen gefragt, so fallen sofort Antworten wie Rechtsanwältin*anwalt, Richter*in oder Notar*in ein. Ein solches Bild von juristischer Tätigkeit geht auch mit bestimmten Vorstellungen von und Anforderungen an die rechtswissenschaftliche Ausbildung einher. Für andere juristische Arbeitsbereiche lässt dieser Zyklus wechselseitiger Beeinflussung von Studium und der Berufswahl wenig Raum. Um aus diesem Kreis auszubrechen, hat das Forum kritischer Jurist*innen am 6.12.2017 den alternativen Berufsinfotag „Recht engagiert“ am Juridicum der Universität Wien organisiert. Ziel des Infotags und des Forums kritischer Jurist*innen war und ist es, mit einem differenzierteren sowie kritischeren Verständnis von der modernen Juristin und des modernen Juristen auf eine vielfältigere und emanzipatorische Rechtswissenschaft hinzuwirken.

S. 8 - 9, merk.würdig

Oliver Scheiber

Rechtsschutz im Strafvollzug

S. 10 - 12, merk.würdig

Lukas Egger

Rechtsform, Staatsform, Warenform

Der Text rezensiert den von der AG Rechtskritik 2017 herausgegebenen Sammelband „Rechts- und Staatskritik nach Marx und Paschukanis“. Die Beiträge des Bandes widmen sich der Theoretisierung von Recht und Staat bei Karl Marx sowie der im Anschluss an diese entstandene Rechtstheorie des sowjetischen Juristen Eugen Paschukanis. Marx und Paschukanis ist gemein, dass sie versuchen das Recht und den Staat als soziale Formen kapitalistischer Gesellschaften anstatt als überhistorische Entitäten aufzufassen. Während sich bei Marx jedoch nur Ansätze einer solchen Rechts- und Staatstheorie finden lassen, hat sich Paschukanis an der expliziten Ausarbeitung einer solchen versucht, die jedoch oft auf Kritik stößt. Sowohl die gängigen Kritiken als auch das Potenzial von Paschukanis’ Theorie wird im rezensierten Band thematisiert.

S. 13 - 16, merk.würdig

Kevin Fredy Hinterberger

Die Zeitschrift für Flüchtlingsforschung (Z’Flucht)

Die 2017 gegründet Zeitschrift für Flüchtlingsforschung (Z’Flucht) versucht den Spagat eine Plattform für die Forschungsfelder verschiedenster Disziplinen zu bieten. Der nachfolgende Beitrag erörtert die selbstgesteckten Ziele der Herausgeber*innen und die praktische Umsetzung in den beiden ersten Jahrgängen.

S. 17 - 20, merk.würdig

Adel-Naim Reyhani

Zur Auslegung des Begriffs „illegal überschreitet“ in Art 13 Abs 1 Dublin-III-VO

Im Rahmen eines vielbeachteten Vorabentscheidungsverfahrens urteilte der EuGH, dass Asylsuchende dann im Sinne der Dublin-III-VO die Grenze eines Mitgliedstaates „illegal überschreiten“, wenn die allgemeinen Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllt sind, selbst wenn die Behörden des betreffenden Mitgliedstaates die Einreise gestatten. Dabei argumentiert der EuGH in einem streng formellen Sinn und vernachlässigt weitestgehend die besonderen Umstände des Sachverhalts.

S. 21 - 24, merk.würdig

Philipp Hense-Lintschnig

Assistenzeinsatz 2015 ff

Dieser Beitrag geht, als Folgebeitrag eines Artikels aus Heft 3/2016 des juridikum, der Frage nach, wie sich das von Österreich installierte „Grenzmanagement“ seit Mitte 2016 entwickelt hat. Dazu wird die nationalstaatliche und europarechtliche Grundlage beleuchtet und dargestellt, dass eine Weiterführung der Grenzkontrollen derzeit als juristisch unzulässig zu betrachten ist. Der fortdauernde Assistenzeinsatz des Bundesheeres wird kritisch gewürdigt.

S. 25 - 28, merk.würdig

Gregor Fischer

Putins Russische Föderation und die FIFA - ein Sommermärchen?

Der Weltfußballverband FIFA kämpft seit Jahren mit seiner Reputation. Im Jahr 2016 bekannte sich die „Regierung“ des Weltfußballs zu allen Menschenrechten und zu deren Schutz. Bei der Weltmeisterschaft der Männer 2018 in der Russischen Föderation wird nun eine Monitoring-NGO entsandt, um mögliche Fälle von Diskriminierung in den Stadien zu dokumentieren. Die interne Schiedsgerichtsbarkeit der FIFA kann auf diese Berichte zurückgreifen, um Funktionäre, Verbände und Spieler haftbar zu machen – bis hin zu einem Turnierausschluss. Besondere Brisanz hat dieser Mechanismus in Russland, dessen Regierung schwulen- und lesbenfeindliche Politiken verfolgt und Druck auf NGOs ausübt. Wie gut das Antidiskriminierungssystem der FIFA funktioniert und wie viel ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten in der Realität wert ist, wird sich unter diesen heiklen Umständen im Sommer 2018 herausstellen müssen.

S. 29 - 33, merk.würdig

Marija Petričević

Geschlecht ist nicht nur weiblich oder männlich, sondern divers!

Das deutsche Bundesverfassungsgericht fasste einen wegweisenden Beschluss zur rechtlichen Anerkennung eines nicht-binären Personenstandsgeschlechts und erläuterte: Das im deutschen Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die Geschlechtsidentität von Menschen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen. Sowohl der Zwang dieser Menschen zur Erfassung ihres Geschlechts unter einer dieser Kategorien, als auch die alleinige Option zur Streichung eines binär definierten Personenstandsgeschlechts verletzten dieses Recht und stellen zudem einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Der deutsche Gesetzgeber muss bis Ende 2018 eine verfassungskonforme Lösung zur Erfassung des Geschlechts finden.

S. 34 - 37, merk.würdig

Sonja Aziz

#MeToo - Der Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt

Die Reaktionen auf die #MeToo-Bewegung zeigen einmal mehr auf, wie versucht wird, einer Debatte über sexualisierte Gewalt durch Bagatellsierung und Victim Blaming die Berechtigung zu entziehen. Der Fokus verlagert sich auf vermeintliche Pflichten der Opfer anstatt auf die Schuld der Täter, Opfern wird ihre Glaubwürdigkeit abgesprochen, die Taten an sich werden banalisiert. Parallelen lassen sich im strafgerichtlichen Verfahren beobachten. Obwohl die Gesetzgeber_in dem Opfer keine Beweislast auferlegt hat, wird die Verantwortung über den Verfahrensausgang in der Praxis oftmals auf das Opfer überwälzt. Mehr als die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen wird eingestellt, lediglich in rund zehn Prozent der Verfahren erfolgt eine Anklageerhebung. Vergewaltigungsmythen halten sich nach wie vor hartnäckig, auch in der Justiz. Dies führt zu mangelndem Vertrauen in die Strafjustiz, was Mitgrund für die gesteigerte Anzeigenhemmnis und hohe Dunkelzifferquote sein kann. Sensibilisierungsmaßnahmen, gerade auch in der Aus- und Fortbildung von Richter_innen und Staatsanwält_innen sowie eine bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit können Abhilfe schaffen.

S. 38 - 48, recht & gesellschaft

Nicole Zilberszac

Objektivität in den Rechtswissenschaften

Dieser Beitrag geht der Frage nach inwiefern und auf welche Weise Objektivität, als erkenntnisleitendes Ideal, in den Rechtswissenschaften erreicht werden kann bzw. angestrebt werden soll. Es werden zwei im rechtswissenschaftlichen Mainstream vertretene Konzeptionen von Objektivität – „Der Blick von nirgendwo“ und „Objektivität als Unvoreingenommenheit“ – vorgestellt und kritisch erörtert. Zuletzt wird ein Vorschlag zur Rekonzeptionalisierung von Objektivität formuliert. Demnach soll Objektivität nicht durch den Versuch der Ausblendung oder Überwindung von Subjektivität, sondern mittels der Reflexion von Subjektivität angestrebt werden.

S. 49 - 59, recht & gesellschaft

Gregor Schamschula

Das Verschlechterungsverbot im Wasserrecht und dessen Umsetzung in Österreich

2015 verschärfte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Definition dessen, was als “Verschlechterung” eines Gewässers gilt. Diese Verschärfung änderte die Rechtslage auch für Österreich und könnte zu mehr Ausnahmegenehmigungen führen. Der WWF und ÖKOBÜRO untersuchten die Verfahrenspraxis von 2015-2017 und fanden Verbesserungspotential. Exkurs zur Praxis im Regime des Umweltinformationsgesetzes UIG.

S. 60 - 69, recht & gesellschaft

Jianhong Fan

An Introduction to the Connotations of Comparative Law

S. 70 - 76, recht & gesellschaft

Ines Rössl

Wahlrecht für Migrantinnen!

Im Jahr 2018 wird 100 Jahre Frauenwahlrecht gefeiert, ein Anlass, um die Frage zu stellen, ob im Bereich des Wahlrechts wirklich alle Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts ausgeräumt sind. Das Wahlrecht ist an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Ua bei den ökonomischen Voraussetzungen für die Einbürgerung bestehen geschlechtsspezifische Schieflagen. Die Lohnstatistiken zeigen, dass weibliche Migrantinnen über geringere Einkommen verfügen und die Einbürgerungsvoraussetzungen somit noch schwerer erfüllen als Männer. Migrantinnen sind somit in besonderem Maße von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen.

S. 77 - 79, thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

Kevin Fredy Hinterberger / Nora Pentz / Angelika Adensamer

Thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

S. 80 - 91, thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

Oliver Rathkolb

Autoritäres Potenzial und demokratische Werte in Österreich 1978 - 2004 - 2017

Seit 1978 werden in Österreich Meinungsumfragen und sozialwissenschaftlich/historische Studien zum autoritären Potential, Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus sowie verharmlosende Erinnerungen an den Nationalsozialismus durchgeführt. Während bis 2007 ein ständiges Absinken des autoritären Potentials zu konstatieren war, zeigte sich 2017, dass sowohl die Ablehnung der Demokratie als auch die Sehnsucht nach einer starken Führungspersönlichkeit signifikant gestiegen ist. In einer umfangreichen Online-Umfrage unter Studierenden im Jahr 2011 haben wir – im Vergleich zur Durchschnittsgesellschaft –eine überdurchschnittlich hohe demokratische Einstellung nachgewiesen und auch ein kritischeres Geschichtsbild feststellen können, gleichzeitig aber auch signifikante Unterschiede unter den Studienrichtungen. So haben Studierende der Ökonomie und Rechtswissenschaften ein tendenziell höheres Potential an Autoritarismus und verharmlosenden Geschichtsbildern über Antisemitismus und den Nationalsozialismus aufgewiesen als andere Studienrichtungen.

S. 92 - 102, thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

Nadine Hauptfeld

Neue Pflichtenbildung

Durch die Ausgestaltung der Schulpflicht im Staatsgrundgesetz, unter Rücksichtnahme auf Adelige und bürgerliche Liberale, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollten, könnte man sie in Österreich auch als eine bloße Unterrichtspflicht bezeichnen. Trotzdem ist es prinzipiell staatlich vorgeschrieben, dass, wie und für welchen Zeitraum, alle Kinder in Österreich die Schule besuchen müssen. Diese Pflicht wird auch mit entsprechenden Sanktionen unterstrichen. Der 2013 eingeführte 5-Stufen-Plan verdeutlicht allerdings, dass der Staat beginnt, sich auch pädagogischer Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht zu bedienen. Nicht so hingegen bei der dieses Jahr in Kraft getretenen Ausbildungspflicht bis 18. Die Regelung dieser neuen Pflicht, die alle ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr Schulpflichtigen betrifft, und ihre potentiellen Sanktionen, lassen wiederum ein erneutes Zuwenden zu Verpflichtung und Vereinheitlichung erkennen, das wenig Raum bieten dürfte, auf die Bedürfnisse des_der Einzelnen einzugehen.

S. 103 - 114, thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

Johannes Peyrl

Autoritäre Tendenzen im Aufenthaltsrecht seit 2006

S. 115 - 127, thema: Autoritäre Tendenzen im Recht

Alexia Stuefer

Gegenwärtige Tendenzen im Strafrecht

Die Analyse der jüngsten Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht führt zur These, dass das Strafrecht, dessen regulative Kraft auch der Rechtskontinuität zugeschrieben wird, mehr und mehr zu einem bloßen staatlichen Herrschaftsinstrument umfunktioniert wird. Die Aufarbeitung der Argumente für den in jüngster Zeit wieder lauter gewordenen Ruf nach Abschaffung der Geschworenengerichtsbarkeit bestätigt diese Annahme. Sie brächte nicht wie behauptet eine rechtsstaatliche Aufwertung der Gerichtsbarkeit, sondern in erster Linie eine Machtverschiebung zugunsten des Staates.

S. 128 - 131, nach.satz

Michaela Kovacic

Verein Frauen-Rechtsschutz

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