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JURIDIKUM

juridikum

Heft 1, April 2022, Band 2022

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7477

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Inhalt der Ausgabe

S. 1 - 2, vor.satz

Reiss, Antonia/​Wieser, Nikolaus

Alles wahr, außer das was erfunden ist

S. 5 - 8, merk.würdig

Pommes, Toxische

Gelöbnis an das standesgemäße Verhalten

Irina produziert unter ihrem Usernamen @toxischepommes seit Mitte 2020 gesellschaftspolitische Satire in Form von Kurzvideos auf den Social Media Plattformen Instagram und TikTok. Dabei kritisiert sie die österreichische Gesellschaft insbesondere dort, wo sie Rassismus, Sexismus, Klassismus und Homophobie in ihren Alltag inkorporiert. Im echten Leben ist Irina als Juristin tätig. Im folgenden Beitrag spricht sie über die schönen und weniger schönen Beobachtungen, die sie im Laufe ihrer juristischen Ausbildung und Berufslaufbahn gemacht hat und die sie gerne auch in ihren Kurzvideos verarbeitet, sowie über das Potenzial von Jurist*innen, wenn es um die Gestaltung unserer Gesellschaftsordnung geht. Dies diskutiert sie im Rahmen der Frage, ob und inwieweit Rechtswissenschaften und Satire überhaupt zusammenpassen.

S. 9 - 12, merk.würdig

Wotke, Levin

Gott lässt sich nicht spotten

Der Beitrag beschäftigt sich mit einem rezenten Fall einer Anklage wegen § 188 StGB, dem Verbot der Herabwürdigung religiöser Lehren und gibt einen Überblick über die Judikatur zu der selten angewandten Norm.

S. 13 - 17, merk.würdig

Hauser, Sebastian

Sozialhilfe neu in Oberösterreich

Die Umsetzung der „Sozialhilfe neu“ in Oberösterreich hat für Menschen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und nach dem Oö Chancengleichheitsgesetz eine drastische Leistungsreduktion zur Folge. Im Jahr 2022 beträgt der Einkommensverlust EUR 293,38 pro Monat. Durch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in den Einrichtungen wie Küche, Bad und WC wird mit einer Kostenersparnis gegenüber getrennten Haushalten argumentiert, eine gemeinsame Wirtschaftsführung angenommen und somit der Richtsatz für in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen herangezogen. Die Lebenssituation der Bewohner*innen in Einrichtungen unterscheidet sich jedoch stark von gewillkürten Lebensgemeinschaften und erfordert daher eine differenzierte Betrachtung sowie rechtliche Berücksichtigung. Das Grundsatzgesetz verweist in diesem Zusammenhang auf „besondere Umstände“, auf Grund deren eine gemeinsame Wirtschaftsführung ausgeschlossen werden kann. Eine landesrechtliche Konkretisierung der „besonderen Umstände“ ist jedoch notwendig – erfordert aber einen entsprechenden politischen Willen.

S. 18 - 22, merk.würdig

Warzilek, Alexander

Dürfen Medien Chatprotokolle von Politiker_innen veröffentlichen?

Der Österreichische Presserat befasste sich mit der Veröffentlichung von Chat-Nachrichten mit politisch relevanten Themen. Die betroffenen Gesprächspartner_innen und deren Parteifreund_innen betonen dabei regelmäßig die Vertraulichkeit der Gesprächssituation und den Schutz der Privatsphäre. In einer Gesellschaft westlich-demokratischer Prägung gilt es hier jedoch im Rahmen einer umfassenden Interessensabwägung auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Gesprächsinhalten als Ausfluss der Presse- und Kommunikationsfreiheit entsprechend zu berücksichtigen.

S. 23 - 32, recht & gesellschaft

Josipovic, Ivan

Wenn das Smartphone der Kontrolle dient

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 schuf der österreichische Gesetzgeber die Möglichkeit, im Zuge des Asylverfahrens Datenträger von Asylsuchenden zum Zweck der Identitätsfeststellung sowie zum Ausforschen der Reiseroute auszuwerten. Der vorliegende Beitrag stellt die gesetzlichen Grundlagen vor, diskutiert deren politischen Entstehungszusammenhang und beleuchtet die grundrechtlichen und praktischen Probleme, die eine potentielle Umsetzung bis heute begleiten. Außerdem werden Erkenntnisse aus Deutschland vergleichend herangezogen – dort wird die Auswertung von Datenträgern bereits seit 2017 systematisch praktiziert.

S. 33 - 42, recht & gesellschaft

Schöbi, Katharina

Vom Anstand, die Polizei nicht zu kritisieren

Ob das Zurschaustellen der Abkürzung „A.C.A.B“ eine Anstandsverletzung im Sinne der österreichischen Landespolizei- bzw Landessicherheitsgesetze darstellen könne, blieb lange Zeit unklar. Der VfGH stellte in einer Entscheidung 2019 aber klar, dass die Äußerung den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit iSd Art 10 EMRK genieße und daher nicht als Anstandsverletzung strafbar sei. Begründet wurde dies damit, dass im Anlassfall auf ein gespanntes Verhältnis zwischen Fußballfans und Polizei aufmerksam gemacht werden sollte und keine konkrete Beschimpfung bestimmter anderer Personen vorlag. Mit der spezifischen Rolle der Polizei und der Frage, ob und wie diese kritisiert werden dürfen soll, setzte sich der VfGH aber kaum auseinander, was zu unzutreffenden Ableitungen aus der Entscheidung führte. Es zeigt sich aber, dass die besondere Stellung der Polizei als exekutive Staatsgewalt, ihre besondere Exponiertheit wie ihre besonderen Privilegien gerade die entscheidenden Elemente sind, die zu einer Straflosigkeit von „A.C.A.B.“ führen müssen.

S. 43 - 52, recht & gesellschaft

Lehmann, Julian

Das Gnaden(un)wesen

Der Beitrag versucht das dem Begnadigungsrecht des_der Bundespräsidenten_in immanente Missbrauchspotential aufzuzeigen und untersucht im ersten Teil die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das B-VG an eine positive Gnadenentscheidung stellt. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der (gerichtlichen) Kontrolle von Gnadenakten und möglichen Sanktionen, die dem_der Bundespräsidenten_in bei missbräuchlicher Ausübung des Begnadigungsrechts drohen könnten. In materieller Hinsicht stellt der Gnadenerweis eine freie Ermessenentscheidung des_der Bundespräsidenten_in dar, die einer nachprüfenden Kontrolle entzogen ist. Die einzige Abhilfe für etwaige Missbräuche bei der Ausübung des Begnadigungsrechts ist in der Geltendmachung der politischen und unter Umständen der rechtlichen Verantwortlichkeit des_der Bundespräsidenten_in zu erblicken.

S. 53 - 64, recht & gesellschaft

Plimon-​Rohm, Sara

Über die Zulässigkeit der Ausübung von Sexarbeit zeitgleich mit einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf im psychosozialen Kontext

Sexarbeit galt lange gesellschaftlich als verpönt und anrüchig. Obwohl es in den letzten Jahren kein generelles gesetzliches Verbot gegen die Ausübung von Sexarbeit in Österreich gab, klassifizierte der OGH „Prostitution“ jahrelang als sittenwidrig. Durch die Änderung dieser Judikaturlinie ist nun zu prüfen, ob eine Nebenbeschäftigung im Bereich der Sexarbeit einen Einfluss auf die in den jeweiligen Berufsgesetzen erforderte Vertrauenswürdigkeit der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe der Ärzt*in, der Musiktherapeut*in, der Gesundheitspsycholog*in bzw Klinischen Psycholog*in oder Psychotherapeut*in hat.

S. 65 - 67, thema: Klimagerechtigkeit

Sußner, Petra/​Westphal, Ida/​Pentz, Eva

Vorwort der Gastherausgeber*innen

S. 68 - 82, thema: Klimagerechtigkeit

Sußner, Petra/​Westphal, Ida/​Pentz, Eva/​Madner, Verena/​Baer, Susanne

„Klimaklagen liefern strukturell perfekte Fragen für Verfassungsgerichte“

Das Interview mit Verena Madner, Vizepräsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, und Susanne Baer, Richterin am deutschen Bundesverfassungsgericht, widmet sich zunächst dem Schauplatz Klimaklagen und der Rolle der Verfassungsgerichte in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Klimakrise, und zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der (Klima-)Rechtsprechung und der institutionellen Arbeitsweise auf. Es zeigt sich, dass Höchstgerichte gerade im Licht der Klimakrise äußerst gefordert sind, gleichzeitig aber Parlamente und Politik nicht aus der Verantwortung entlassen sind. Aber auch die Öffentlichkeit und die (kritische) Wissenschaft spielen eine zentrale Rolle, gerade wenn es um – noch kaum durchdrungene – Fragen sozialer Gerechtigkeit geht.

S. 83 - 93, thema: Klimagerechtigkeit

Keller, Helen/​Heri, Corina

Klimagerechtigkeit durch Klimaklagen?

Immer mehr klimarelevante Verfahren erreichen Verfassungsgerichte und Menschenrechtsinstanzen. Diese Verfahren zeigen, dass der Klimawandel die Grund- und Menschenrechte in grundsätzlicher Weise herausfordert. Auch Fragen der Klimagerechtigkeit treten in diesen Verfahren immer häufiger auf, zB in Bezug auf die Extraterritorialität und die Opfereigenschaft. Eine menschenrechtliche Perspektive – insbesondere unter Berücksichtigung von besonderen Verletzlichkeiten – kann zu einem differenzierten Verständnis der involvierten Interessen und damit auch zu einer im Rechtsdiskurs besser verortbaren Klimagerechtigkeit führen. Das Potenzial für eine gerechtere Gestaltung der Klimatransition durch die Menschenrechte ist einerseits zwar noch nicht ausgeschöpft, andererseits konzeptionell aber auch limitiert.

S. 94 - 105, thema: Klimagerechtigkeit

Saiger, Anna-​Julia

The Road Not Taken

Der Beitrag untersucht die zwei jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum Klimaschutz in Österreich und Deutschland. Die Gegenüberstellung hebt die materiellrechtlichen und prozessualen Unterschiede der Verfahren zum deutschen Klimaschutzgesetz sowie zur österreichischen Steuergesetzgebung im Bereich der Luftfahrt hervor. Beide Beschlüsse verfolgen entgegengesetzte Ansätze in der Frage, wie der Klimaschutz in der Verfassung zu verorten ist: Während das Bundesverfassungsgericht alle Beschwerdeführenden mit ihrem Vorbringen anhört, lehnt der Verfassungsgerichtshof bereits die Eröffnung der gerichtlichen Kontrolle ab. Angesichts der Ähnlichkeit des österreichischen und deutschen Rechtssystems fragt der Beitrag, ob das eine Gericht die jeweils andere Entscheidung hätte treffen können. Dabei wird ersichtlich, wie wichtig es ist, in die Erzählung über die Klimarechtsprechung vergleichend ermittelte Hintergründe einzubeziehen. Nur so können Gerichte weltweit in Bezug auf ähnliche Rechtsfragen angesichts der globalen Herausforderung des Klimawandels in Dialog treten.

S. 106 - 115, thema: Klimagerechtigkeit

Marhold, Veronika/​Schranz, Lisa/​Weinberger, Lisa

Klimagerechtigkeit in Österreich

Die Auswirkungen des Klimawandels sind für alle Menschen weltweit spürbar, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Da sich globale Ungleichheiten direkt in der Betroffenheit durch die Klimakrise widerspiegeln, ist die Klimakrise auch eine soziale Krise und die Frage nach Klimagerechtigkeit daher wesentlich. Dieser Beitrag soll einleitend die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Umsetzung von sozial gerechter Klimaschutzpolitik und zur Erreichung von nachhaltiger und zukunftsorientierter Politik aufzeigen und im Anschluss die Umsetzung in Österreich anhand des Regierungsprogramms 2020-2024 analysieren.

S. 116 - 123, thema: Klimagerechtigkeit

Gerstetter, Christiane

Im Gerichtssaal und auf der Straße – unterschiedliche Wege, ein Ziel?

Die Klimagerechtigkeitsbewegung in Deutschland hat in manchen Bereichen ähnliche Ziele wie (strategische) Klimaklagen. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Hambacher Forst, für dessen Erhalt Aktivist*innen und die lokale Bevölkerung jahrelang mit großem Engagement stritten. Einen Rodungsstop bewirkte aber letztlich ein Gerichtsurteil, bevor der Wald durch einen politischen Beschluss erhalten wurde. Gleichzeitig ist auch klar, dass politischer Aktivismus von sozialen Bewegungen anderen Logiken folgt als juristische Prozesse: hier viele meist ehrenamtlich Aktivist*innen, dort einzelne NGOs oder gut bezahlte Anwält*innen, hier kollektives Entscheiden, dort ein gerichtliches Verdikt, hier Elemente gelebter Utopie, dort Nutzung herrschaftförmiger Verfahren. Die These ist, dass sich beide Handlungsansätze im Kampf für gesellschaftliche Veränderung und Klimagerechtigkeit ergänzen, ohne dass ihr Verhältnis immer ganz reibungsfrei ist; die unterschiedlichen Stärken und Schwächen beider Ansätze arbeitet dieser Text heraus.

S. 124 - 127, thema: Klimagerechtigkeit

Deppner, Thorsten

Getting SLAPPed – Strategische Prozessführung gegen die Klimabewegung

Strategische Prozessführung gibt es nicht nur auf Seiten der Klimabewegung, sondern auch gegen sie: Industrieunternehmen nutzen die Justiz, um Klimaaktivist:innen zurückzudrängen und einzuschüchtern. Dieses im angelsächsischen Raum als SLAPP (strategic litigation against public participation)-Verfahren bekannt gewordene Vorgehen stellt eine Herausforderung für die Klimabewegung, aber auch den Rechtsstaat dar. Der Beitrag gibt als explizit parteiisches Schlaglicht aus der anwaltlichen Praxis einen Überblick über die verbreitetsten Strategien und die damit verbundenen Probleme und macht Vorschläge, wie die Klima- und Umweltbewegung sich dagegen zur Wehr setzen kann.

S. 128 - 130, thema: Klimagerechtigkeit

Kremer, Peter

Bewusstseinswandel statt Klimawandel – auch im Recht

: Der Beitrag stellt die Lawyers for Future vor, die sich mit Fridays for Future solidarisieren. Es werden die Ziele und die Zusammensetzung des Zusammenschlusses sowie seine Verortung in der Juristerei dargestellt und mögliche Schwerpunkte für die zukünftigen Aktivitäten der Lawyers for Future vorgestellt.

S. 131 - 135, thema: Klimagerechtigkeit

Kemmerer, Alexandra

Gericht halten über uns selbst

Wenn Recht auf die Bühne kommt, wird Unaussprechliches verhandelbar. Vor Gericht und auf dem Theater bringen Inszenierung und Spiel Unübersichtliches in eine Ordnung. Am Beispiel des Gerichtsdramas Ökozid wird die Verwandtschaft zwischen Gericht und Theater anschaulich. Im Kontext der Strategic Climate Litigation, die für den Karlsruher Klimabeschluss vom März 2021 ebenso charakteristisch ist wie für andere vielbeachtete Klimaverfahren, verbindet sich die performative Form des gerichtlichen Verfahrens mit anderen Spielarten juristischer Intervention. Der Blick auf historische Beispiele solcher Inventionen schärft den Blick für die Dramatik heutiger Verfahren. Fritz Bauer etwa war ein Pionier strategischer Rechtskommunikation, der Gestaltungs- und Möglichkeitsräume transformativer Intervention eröffnete, die bis heute inspirieren. Er knüpfte an von Film und Theater beeinflusste kommunikative Strategien an, die international erstmals in den Nürnberger Prozessen entwickelt und erprobt worden waren.

S. 136 - 140, nach.satz

Angerer, Theresia

„Personen, die keinem Erwerb nachgehen“

Der Wandel des Familienmodells weg von der klassischen Hausfrauenehe und hin zu einem gleichberechtigten Doppelverdiener:innen-Haushalt führte zur notwendigen rechtlichen Stärkung der Frau. Im Schatten dieses Triumphs sehen sich Frauen jedoch unverändert mit nachteiligen Konsequenzen konfrontiert, die sich aus der ihnen aufgelasteten unbezahlten Familienarbeit ergeben. Im Rahmen dieses Beitrags sollen Einzelaspekte im Zusammenhang mit der Rechtsstellung der haushaltsführenden oder teil-haushaltsführenden Ehefrau aufgegriffen werden, um einen Denkanstoß zu den elementaren Folgen zu geben, welche die Abwertung nichtbezahlter Familienarbeit für betroffene Frauen nach sich ziehen kann.

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