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Die Superhelden-Filme der Marvel- und DC-Reihen haben in den vergangenen Jahren eine große Renaissance gefeiert. Doch gerade die Batman-Neuauflage des Regisseurs Christopher Nolan hat in der Literatur zu Kontroversen über den politischen Gehalt der Filmreihe geführt. Noch lohnender als der Blick auf die Rolle von Batman ist die Funktion der Superschurken in Nolans Interpretation. Sie stehen für politische Figuren, die den Rechtsstaat herausfordern und die staatlichen Sicherheitsorgane dazu bewegen, sich von ihrer Bindung an das Gesetz sukzessive zu lösen. Sie offenbaren dabei zugleich die strukturelle Prekarität der modernen Gesetzesherrschaft. Während Nolans Darstellung am Ende jedoch zur Revitalisierung des liberalen Staatsmodells führt, sollte eine kritische Rechtstheorie, die Kritiken Nolans aufgreifend, über den Status Quo hinausgehen und Perspektiven einer anderen rechtlichen Verfasstheit aufzeigen.
In Ausnahmezuständen tritt vermehrt die Frage auf, ob politische Verantwortungsträger_innen moralische und gesetzliche Regeln übergehen dürfen, um die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu bewahren. Sowohl die Moral des Lesser Evils als auch die Dirty Hands Doktrin nähern sich der Fragestellung an, inwieweit sich Entscheidungsträger_innen über grundlegende moralische Werte in Notstandssituationen hinwegsetzen dürfen. In diesem Artikel wird der Frage nachgegangen, wie in dem Thriller Zero Dark Thirty und der Serie Hatufim, als Beispiele der jüngeren Populärkultur, diese rechtsphilosophischen Ansätze aufgegriffen werden bzw wie die (Un-)Legitimierbarkeit von Folter abgehandelt wird. Führt die mediale Darstellung der Diskussion zu einer Minderung von Kritik an der Ausübung von Folter, wird diese romantisiert, oder gar normalisiert?
Die Serie „Breaking Bad“ zeigt den Versuch des Chemielehrers Walter White, nach einer Krebsdiagnose seine letzten Lebensmonate selbstbestimmt zu gestalten. Er nutzt die verbleibende Zeit nicht nur dafür, seine Fähigkeiten im Bereich der Chemie für die Herstellung von Crystal Meth einzusetzen und dadurch ein Vermögen zu generieren, er will seine Selbstbestimmung auch gegenüber seiner Frau demonstrieren, die bisher alle Entscheidungen für ihn traf. Dieser Kampf um ein Stück Autonomie sowie die Entwicklung des Charakters Walter Whites werden in der Serie va anhand von Szenen, in denen es um medizinische Entscheidungsfindung geht, ausgetragen. Die Aufklärung über sowie die Einwilligung in medizinische Heilbehandlungen spielen daher eine große Rolle und werden vielfach dargestellt. Der vorliegende Beitrag greift drei markante Szenen heraus, stellt diese dem österr Recht gegenüber und verdeutlicht dadurch, wie in der Populärkultur mit dem medizinrechtlichen Thema Selbstbestimmung umgegangen wird.
S. 134 - 138, thema: Pop und Recht
„Let there be pop“: Ein popartiger-Stilversuch über Lehren in den Rechtwissenschaften
In dem Beitrag wird selbstreflexiv die entwickelte Lehrpraxis im „popartigen Stilversuch“ hinterfragt.
S. 14 - 18, merk.würdig
Die Bedeutung internationaler Prozessbeobachtung
In der Türkei kommt es seit langen Jahren zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Auch Rechtsanwält_innen werden verfolgt und als „Terroristen“ angeklagt. Nach der Ausrufung des Ausnahmezustandes infolge des Putschversuches am 15. Juli 2016 hat sich die Situation weiter verschärft. Internationale Prozessbeobachtung stellt ein Mittel dar, um Verfolgung engagierter Menschenrechtsverteidiger_innen sichtbar zu machen und auf ein faires Verfahren hinzuwirken.
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1971 endete das Totalverbot von gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen in Österreich. Zugleich wurden jedoch vier neue Straftatbestände eingeführt, die weiterhin an Aspekte von Homosexualität anknüpften und von denen das Verbot sog „gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Jugendlichen“ bis 2002 aufrecht war. An den sich im Zeitverlauf verändernden Deutungen des Schutzzwecks dieser Strafnorm – vom ursprünglich intendierten Schutz männlicher Jugendlicher vor homosexueller Prägung hin zur rechtspolitischen Umdeutung des § 209 StGB in eine Gewaltschutzbestimmung in den 1990er-Jahren – lässt sich die voranschreitende Normalisierung von Homosexualität anschaulich nachvollziehen. Dass der Verfassungsgerichtshof die in diese Strafbestimmung eingelassenen Differenzierungen nach Geschlecht und sexueller Orientierung weder 1989 noch 2002 als verfassungswidrig erkannte, hat bis heute spürbare Konsequenzen für von Verurteilungen nach § 209 StGB betroffene Männer.
Der Beitrag setzt sich mit der Relevanz von Ethik und Moral für die Wirtschaft und insbesondere den Finanzsektor auseinander. Für diesen Zweck wird der Begriff der Ethik überblicksmäßig analysiert und rezente Theorien der Wirtschaftsethik, die für den Finanzsektor besonders relevant erscheinen, vorgestellt. Anknüpfend an die Erkenntnisse der Begriffsklärung wird das Geschäftsmodell von sogenannten "Alternativbanken" vorgestellt, die ihren Bankbetrieb intern und extern einem individuell formulierten ethischen Grundsatzkatalog unterordnen. Dabei werden sowohl die Vorteile, als auch die Nachteile eines dergestalten Bankbetriebs beleuchtet.
S. 37 - 48, recht & gesellschaft
Dieses Land gehört nicht zu mir...
Sprachanalysen werden in Asylverfahren herangezogen, um Zweifel an den Herkunftsangaben von Asylwerber_innen zu bestätigen oder zu beseitigen. Angenommen wird dabei einerseits, dass die Sprechweise einer Person Auskunft über die Herkunft gibt und, andererseits, dass es etablierte sprachwissenschaftliche Methoden gibt, die derartige Aussagen absichern. Sprachwissenschaftliche Arbeiten zeigen jedoch, dass sowohl theoretische als auch methodische Grundlagen von Sprachanalysen umstritten sind. Relativ ungeachtet der (akademischen) Diskussion beauftragen österreichische Behörden v.a. international tätige Firmen (Sprakab und Verified) und einen österreichischen, freiberuflich tätigen Gutachter mit der Durchführung von Sprachanalysen, die einen entscheidenden Beitrag leisten, nationale, regionale oder ethnische Zugehörigkeiten von Asylsuchenden festzuschreiben. Das dadurch zur Verfügung gestellte Sonderwissen – das sich unterschiedlich stark wissenschaftlicher Erkenntnis, Gestalt und Rhetorik bedient – stellt dem Recht zwar Argumentations- und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, Inhalt und Qualität sind jedoch häufig nur schwer zugänglich. Sowohl für die Behörden als auch die Asylsuchenden ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen nur mit hohem Ressourcenaufwand möglich. Die Folge ist eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten von Asylsuchenden, Exklusion im Verfahren und eine weiter Ökonomisierung der Flüchtlingseigenschaft.
S. 49 - 57, recht & gesellschaft
Der Lebensbezug als Basis des (neoliberalen) Wirtschaftsrechts
Der Artikel setzt sich mit dem Wirtschaftsrecht als einer Form des lebenden Rechts auseinander. Erstens möchte ich den von Eugen Ehrlich stammenden Begriff des lebenden Rechts erläutern. Im zweiten Teil analysiere ich, ob der Begriff zur Beschreibung des neoliberalen Wirtschaftsrechts taugt. Dabei möchte ich dessen theoretische Eigenkonzeption mit seinen praktischen Realitäten konfrontieren. Drittens versuche ich, die auftretenden Widersprüche bereits auf seine theoretische Struktur hin zurückzuverfolgen. Ich vertrete die These, dass diese schon im bürgerlichen Recht angelegt ist und im neoliberalen Wirtschaftsrecht nur akzentuierter hervortritt. Sie führt zum Umschlagen der offenen Lebensbezugnahme zur vergegenständlichen Zuschreibung. Im Schlussteil werde ich Versuche zur Überwindung der vergegenständlichenden Blockade vorstellen und kritisch würdigen.
Der Beitrag bespricht den Sammelband von Rebecca J Cook/Joanna N Erdmann/Bernard M Dickens (Hrsg), Abortion Law in Transnational Perspective. Cases and Controversies (2014) und stellt seine Relevanz in den aktuellen rechtspolitischen Kontext.
S. 58 - 68, recht & gesellschaft
Die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung
Auf Initiative von 7 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – wurde die Richtlinie 2014/41/EU über die Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEA-RL) erlassen. Die EEA-RL folgt dem Anerkennungsprinzip und soll Lücken schließen, die bisher in der grenzüberschreitenden Beweiserlangung im Ermittlungsverfahren bestanden haben. Dieser Beitrag zeigt einen Überblick des Systems der EEA und potenzielle Rechtsschutzdefizite auf, die sich aus der Richtlinie ergeben könnten.
S. 69 - 79, recht & gesellschaft
Von der künstlerischen Reflexion gerichtlicher Prozesse
Den Gerichtprozess als theatrale Aufführung zu rahmen, ist ein Format, das unter Künstler_innen zunehmend an Beliebtheit gewinnt. Das rechtliche Verfahren wird meist als Instrument verstanden, um gesellschaftspolitische Fragestellungen zu verhandeln. Die künstlerische Arbeit Please Continue (Hamlet) von Yan Duyvendak und Roger Bernat untersucht dagegen die Justiz auf einer Metaebene. Please Continue (Hamlet) wirft die zentrale Frage auf: Lässt sich das gerichtliche Urteil tatsächlich auf eine dem Prozess vorgängige Wahrheit zurückführen, oder beruht dieses nicht vielmehr auf den einmaligen, unwiederholbaren Darstellungsleistungen von Anklage, Verteidigung und persönlich Involvierten? Der vorliegende Artikel verknüpft theaterwissenschaftliche Positionen mit performancetheoretischen und rechtsphilosophischen Ansätzen, um den performativen Charakter rechtlicher Verfahren zu diskutieren. Als theatrale Aufführung, die zwischen Ästhetik und Ethik oszilliert, reflektiert das Projekt das Gericht als einen Ort der Versammlung und dem damit einhergehenden demokratischen Selbstverständnis.
Nachdem die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit Ablauf des 31.12.2016 ihre Geltung verloren hat und der Bund von seiner Grundsatzgesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht, haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, das Mindestsicherungsrecht innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen nach ihren rechtspolitischen Vorstellungen zu gestalten.
Der vorliegende Beitrag wirft zunächst die Frage auf, ob es seitens der Länder nicht ehrlicher ist, eine neue Mindestsicherungsvereinbarung abzulehnen, als eine solche zu unterschreiben, ohne sie in zentralen Punkten zu erfüllen. In weiterer Folge werden verfassungsrechtliche Vorgaben skizziert, die Leistungskürzungen, Leistungsdeckelungen und die Einführung von Wartefristen als verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen lassen.
S. 87 - 88, thema: Pop und Recht
Vorwort
S. 9 - 13, merk.würdig
Rechtsschutz bei faktischer Nichtgewährung von Grundversorgung
Im Sommer und Herbst 2015 wurde die Frage virulent, welche Rechtsschutzinstrumente bei faktischer Nichtgewährung von Grundversorgung zur Verfügung stehen. Die Grundversorgungsgesetze waren diesbezüglich unklar, die Rsp widersprüchlich. Mit zwei VfGH-Entscheidungen vom 15.10.2016 scheint sich die Lage zu lichten: Der VfGH geht offenbar davon aus, dass Betroffene bei der zuständigen Behörde einen Leistungsbescheid (allenfalls auch rückwirkend auf Ersatzleistung) beantragen können.
Die Kriminologie ignoriert Musik und Klang weitestgehend als Forschungsgegenstand und Datenquelle. Dabei bietet das weite Feld der auditiven Kriminologie vielfältige Perspektiven auf den gesellschaftlichen Umgang mit Devianz, Verbrechen und Sanktionen. Dieser Beitrag erkundet die „auditive Kriminologie“ exemplarisch am Beispiel der Darstellung von Devianz, Verbrechen und ihrer Kontrolle in Liedtexten aus der angloamerikanischen Musiktradition.