Zum Hauptinhalt springen

Amtshaftungsrecht; Rettungspflicht; Schadensminderungspflicht

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine schuldhafte Unterlassung des Ansuchens um wasserrechtliche Bewilligung liegt nicht vor, wenn der Schaden des Erwerbers eines Grundstücks dadurch entstanden ist, dass dem Erwerber infolge der Bewilligung des Bauvorhabens Kosten entstanden sind, die bei Kenntnis, dass das Grundstück teilweise im Hochwasserabflussgebiet liegt, nicht entstanden wären. Dem Geschädigten kann nicht entgegen gehalten werden, dass er ohnehin im hochwassergefährdeten Gebiet bauen hätte dürfen. Dass der Geschädigte eventuell eine wasserrechtliche Bewilligung unter Auflagen erreichen hätte können, durch welche die Durchführung eines verkleinerten Projekts möglich gewesen wäre, betrifft die Frage der Schadensminderungspflicht.

  • § 2 Abs 2 AHG
  • BBL-Slg 2017/67
  • Amtshaftungsrecht
  • Rettungspflicht
  • Schadensminderungspflicht
  • Baurecht
  • OGH, 23.11.2016, 1 Ob 199/16w

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!