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Zuständigkeit; Auftraggeber; Nachprüfungsverfahren; Vollziehungsbereich

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Die Zuständigkeit in einem Vergabeverfahren hängt vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung in Art 14b B-VG davon ab, wer öffentlicher Auftraggeber ist.

Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers. Für die Zuständigkeit ist daher alleine maßgebend, von wem die im Nachprüfungsverfahren zu überprüfende Entscheidung stammt.

In gleicher Weise ist für die Beurteilung der Zuständigkeit der belangten Behörde nach § 1 Abs 1 vlbg VergabenachprüfungsG alleine entscheidend, von welchem Auftraggeber die im Nachprüfungsverfahren angefochtene Entscheidung stammt und nicht etwa, in welchem Vollziehungsbereich die zu beschaffenden oder beschafften Leistungen benötigt werden.

  • Zuständigkeit
  • Nachprüfungsverfahren
  • BBL-Slg 2017/78
  • § 131 Abs 1 BVergG
  • Auftraggeber
  • Art 14b B-VG
  • Vollziehungsbereich
  • VwGH, 31.08.2016, Ra 2016/04/0093
  • Baurecht
  • § 1 Abs 1 vlbg VNG

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